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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Die geplante Arbeitsrechtsreformen in Mexiko:
Ein Überblick

01.12.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96www.muclaw.mx


Wichtige Neuerungen im mexikanischen Bundesarbeitsgesetz und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer

Seit Anfang des Jahres 2025 sind in den Ausschüssen der mexikanischen Abgeordnetenkammer und des Senats eine Reihe bedeutender Gesetzesinitiativen zur Änderung des Bundesarbeitsgesetz von Mexiko vorangetrieben worden. Diese Reformen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu modernisieren, die soziale Gerechtigkeit zu stärken und das Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu verbessern.

I. Gesetzesinitiativen in der mexikanischen Abgeordnetenkammer

In der Abgeordnetenkammer liegen die folgenden Gesetzesinitiativen vor:

1. Bezahlte Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitnehmer in Mexiko sollen zwei bezahlte Tage pro Jahr für präventive medizinische Untersuchungen erhalten. Dies soll die Gesundheit fördern und eine frühzeitige Diagnose ermöglichen. Die Freistellung kann auch zur Begleitung von Kindern oder Personen unter gesetzlicher Vormundschaft genutzt werden. Für die Validierung ist lediglich die Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Untersuchung erforderlich

2. Förderung von Erstbeschäftigungen zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit in Mexiko

Als Strategie zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Förderung der Arbeitsmarktintegration verlangt diese Reform vom Ministerium für Arbeit und Soziale Wohlfahrt, spezifische Programme für den Zugang zu Erstbeschäftigungen zu schaffen und zu verwalten, mit besonderem Fokus auf junge Menschen und Menschen in vulnerablen Situationen.
Diese Programme sollen über den Nationalen Beschäftigungsdienst konzipiert und umgesetzt werden, um einen effektiven Übergang von der akademischen Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

II. Gesetzesinitiativen im mexikanischen Senat

Im Senat liegen die folgenden Gesetzesinitiativen vor:

1. Bezahlte Freistellung bei Trauerfällen für Arbeitnehmer in Mexiko

Eine bereits vom Arbeitsausschuss gebilligte Reform erkennt das Recht auf 5 bezahlte Arbeitstage Freistellung im Todesfall unmittelbarer Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehe-/Lebenspartner) an, sofern der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber informiert und innerhalb von 15 Tagen eine Sterbeurkunde vorlegt.

2. Mexikanische Arbeitsinspektionen gegen Lohngefälle

Diese Reform verpflichtet die mexikanischen Arbeitsbehörden, gezielte Inspektionen zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen durchzuführen. Das Ziel ist es, diskriminierende Praktiken zu identifizieren und das Prinzip des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit durchzusetzen.

3. Arbeitsschutz für Kunstschaffende in Mexiko

Der bereits für Schauspieler und Musiker bestehende Schutz soll auf alle Kunstschaffenden (Tänzer, Illustratoren, Bühnentechniker, etc.) ausgeweitet werden. Hierbei wird die Möglichkeit geschaffen, Gehälter flexibel nach erbrachter Arbeit oder Projekt festzulegen und nicht zwingend nach Tag, Aufführung oder Saison, wie es derzeit der Fall ist, um den Besonderheiten dieses Sektors zu begegnen.

4. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in Mexiko

Eine der am meisten erwarteten Initiativen ist die Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden, um die Work-Life-Balance und Produktivität zu steigern.

5. Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Arbeitnehmer in Mexiko

Die Initiative schlägt eine Verdopplung des gesetzlichen Mindest-Weihnachtsgeldes von derzeit 15 auf 30 Tageslöhne vor. Dies soll die Auswirkungen der steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen und die Kaufkraft der Arbeitnehmer stärken.

6. Ausweitung des Vaterschaftsurlaubs

Eine bereits von der mexikanischen Abgeordnetenkammer genehmigte Reform sieht eine Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs von derzeit 5 Tagen auf 20 voll bezahlte Arbeitstage vor. Diese Maßnahme soll die aktive Beteiligung der Väter in der frühen Kindheit fördern und nicht nur zum Wohl des Kindes, sondern auch zu einem gerechteren Umfeld zu Hause beitragen. Indem Männern mehr Zeit für die Übernahme von Fürsorgeaufgaben gegeben wird, soll auch gegen Geschlechterstereotype angekämpft und eine integrativere Arbeitsplatzkultur gefördert werden. Der Vorschlag steht jedoch noch zur Diskussion und Genehmigung im Senat aus.

7. Harmonisierung des Mutterschutzes

Parallel zum Vaterschaftsurlaub zielt dieser Vorschlag darauf ab, die aktuellen 12 Wochen Mutterschutz (mit Verlängerungsoption) an die neuen Vaterschaftsregelungen anzugleichen, um die gemeinsame Verantwortung für die Kinderbetreuung zu betonen.

In der Abgeordnetenkammer stehen einige dieser Gesetzesinitiativen bereits zur Diskussion im Plenum bereit. Im Senat werden die Berichte voraussichtlich in Kürze vom Ersten Ausschuss für Gesetzgebungsstudien geprüft, bevor sie dem Plenum zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt werden.

Sie haben weitere Fragen zu den geplanten Arbeitsrechtsreformen in Mexiko?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96