Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Mexiko

Abogado
Cuesta, Llaca y Esquivel, México, D.F.
Telefon: +52 - 55 - 564 540 96
E-Mail: cuesta@cbbl-lawyers.de
Kontakt
Cuesta, Llaca y Esquivel
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Mexiko
Cuesta, Llaca y Esquivel ist eine führende Rechtsanwaltskanzlei in Mexiko, die auf Beratung von international agierenden Unternehmen in Fragen des mexikanischen Wirtschaftsrechts spezialisiert ist.
Luis Cuesta ist deutscher, spanischer und mexikanischer Anwalt und berät seit vielen Jahren namhafte Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen Bereichen des mexikanischen Unternehmensrechts.
Er ist Vertrauensanwalt der Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Mexiko-Stadt, Schriftführer der Schweizerisch-Mexikanischen Industrie- und Handelskammer sowie ehemaliger Vizepräsident des Vorstandes der Deutsch-Mexikanischen Außenhandelskammer (AHK).
Die Arbeitssprachen der Kanzlei Cuesta, Llaca y Esquivel sind Spanisch, Deutsch und Englisch.
Gründung der Kanzlei in Mexiko: 1997
Rechtsanwälte in Mexiko gesamt: 14, davon deutschsprachig: 2
Standorte: Mexiko-Stadt
Mandantenstruktur: Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung; Rechtsabteilungen von Banken und Fonds
Branchen: Wir betreuen überwiegend Unternehmen aus den Bereichen der klassischen Industrie (Maschinenbau, Autobau, Automobil-Zulieferer, Pharma-Unternehmen, Speditionen, Unternehmen der Unterhaltungsindustrie sowie Handelsunternehmen und Finanzdienstleister).
Beratungsfelder in Mexiko: Wir betreuen überwiegend Unternehmen aus den Bereichen der klassischen Industrie (Maschinenbau, Autobau, Automobil-Zulieferer, Pharma-Unternehmen, Speditionen, Unternehmen der Unterhaltungsindustrie sowie Handelsunternehmen und Finanzdienstleister).
Besondere Spezialisierungen in Mexiko: Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte haben mehrheitlich neben ihrem mexikanischen Studium während ihrer Ausbildung auch Erfahrungen in anderen Rechtssystemen gesammelt, insbesondere in Deutschland und in den USA.
Vertragsdokumente erstellen wir grundsätzlich zweisprachig in deutsch und spanisch oder englisch und spanisch und kommunizieren perfekt in der jeweils notwendigen Sprache.
Repräsentative Tätigkeiten: Betreuung eines Investitionsprojektes eines großen deutschen Automobil-Zulieferers; Restrukturierung eines großen deutschen Automobil-Zulieferers; Spin-off eines deutsch-mexikanischen Joint Ventures; Unternehmenskauf durch ein großes Stahlunternehmen
Repräsentative Mandanten: DB Schenker, Deutsche Messe (Hannover Messe); DMG Mori; Dräxlmaier; Grammer; Grünenthal; Hamburg Süd; Hansgrohe; Herrenknecht; Krauss Maffei; LBBW; Liebherr; Merz; Messe Frankfurt; Oiltanking; Schwan-Stabilo; ThyssenKrupp.
(Sonstige – nicht deutsche Mandanten: Ford Motor Company; Ikea; Nissan; Subaru)
Was uns auszeichnet: Das Ziel unserer Beratung sehen wir darin, unseren Mandanten – neben der persönlichen Betreuung, die unsere Dienste charakterisiert – eine integrale Beratung zu bieten, die umfassend und vorausschauend mögliche rechtliche Probleme der unternehmerischen Tätigkeiten zu vermeiden sucht und praktische Lösungen zur effizienten Umsetzung der unternehmerischen Aktivitäten anbietet.
Wir sprechen Ihre Sprache: Unsere Kanzlei unterhält hervorragende Kontakte zu staatlichen Stellen, Kammern und Verbänden. Durch den bi-kulturellen Hintergrund unserer Anwälte sowie Positionen in Wirtschaftskammern, bieten wir neben der herausragenden juristischen Qualifikation auch die notwendigen Kontakte und die Kenntnis der Kultur sowie geschäftlicher Gepflogenheiten in Deutschland und Mexiko.
Unser Netzwerk: Der Ansprechpartner für die deutschen bzw. deutsch-sprachigen Mandanten ist im Vorstand diverser bi-nationaler Kammern und Vertrauensanwalt der Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Mexiko-Stadt. Unser Beratungsangebot ergänzen wir durch die Dienstleistungen erfahrener und effizienter Partner in den Bereichen Buchhaltung und Steuern, Personalberatung und Immobilien.
- es im mexikanischen Arbeitsrecht keine Kündigungsfristen gibt? Diese greifen im Zweifel nur zugunsten des Arbeitnehmers, in keinem Fall zu dessen Nachteil, d.h. der Arbeitnehmer kann seine Arbeit jederzeit fristlos kündigen.
- im mexikanischen Arbeitsrecht eine Freistellung nicht möglich ist? Eine (Weiter-)Bezahlung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt grundsätzlich eine Wieder-Einstellung dar und gewährt dem Arbeitnehmer das Recht auf die gesetzliche Abfindung bei Vertragsbeendigung.
- eine Gesellschaft in Mexiko stets mindestens zwei Gesellschafter haben muss? Beide Gesellschafter (juristische oder natürliche Personen) können jedoch der gleichen Aktionärsgruppe angehören.
- eine Aktienübertragung in Mexiko mittels privatem Kaufvertrag oder Indossierung der Aktien erfolgt, so dass die Aktienübertragung nicht im Handelsregister eingetragen wird?