Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neue Vorschläge zur Vereinfachung der dänischen Regeln zum Vorkaufsrecht des Mieters

05.12.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Am 15. Mai 2023 hatte eine breite Mehrheit im dänischen Parlament eine politische Vereinbarung über Maßnahmen in der dänischen Bau- und Wohnungspolitik verabschiedet. Diese Vereinbarung führte im Frühjahr 2024 zur Einsetzung des Ausschusses für das Vorkaufsrecht. Erklärtes Ziel des Ausschusses ist es, zu untersuchen, wie das sogenannte Vorkaufsrecht weniger bürokratisch und weniger kostenintensiv ausgestaltet werden kann.

Das dänische Vorkaufsrecht besagt grundsätzlich, dass der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen seinen Mietern anbieten muss, die Immobilie in Form einer Genossenschaft zu erwerben, bevor er sie an Dritte verkauft.

Der dänische Ausschuss für das Vorkaufsrecht hat eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, die alle darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Änderung der Regeln über das Vorkaufsrecht beim Verkauf von Kapitalanteilen innerhalb einer Holdingstruktur sowie
  • Erweiterung der Ausnahmeregelungen, die dazu führen, dass das Vorkaufsrecht nicht zur Anwendung kommt.

Der Ausschuss hat außerdem ein Modell für eine schnellere Durchführung gerichtlicher Sachverständigengutachten vorgeschlagen sowie die Einführung einer Liste von Mindestinformationen, die der Vermieter dem Mieter im Rahmen des Angebots zur Verfügung stellen muss.

Dies sind nur einige Beispiele der vorgeschlagenen Änderungen der Regeln.
Bei Bedarf informieren wir Sie selbstverständlich gerne ausführlicher über das Vorkaufsrecht des Mieters in Dänemark.

Sie haben weitere Fragen zum Vorkaufsrecht in Dänemark?

Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37