Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Neues Gesetzesvorhaben in Dänemark zur Förderung der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen
Veröffentlicht am 07.01.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Das dänische Wirtschaftsministerium hat Ende Juni 2025 ein Gesetzesvorhaben eingebracht, das einen Generationenwechsel durch Übergabe der Aktivität an ein mitarbeitergeführtes neu gegründetes Unternehmen erleichtern soll.
Wird das Gesetzesvorhaben angenommen, kann die Unternehmensübergabe an Mitarbeiter künftig ohne Veräußerungsbesteuerung erfolgen.
Das Ministerium geht davon aus, dass zahlreiche Unternehmer in Dänemark demnächst vor einer Übergabe ihres Unternehmens stehen, da rund 18.300 dänische Unternehmer mit fünf oder mehr Mitarbeitern bis Ende 2036 das Rentenalter erreichen werden. Die dänische Wirtschaft steht somit national vor einem bedeutenden Generationenwechsel. Das dänische Gesetzesvorhaben ist somit hochaktuell.
Das neue Gesetz würde die Einführung eines Modells bedeuten, bei dem der Unternehmer mit steuerlicher Nachfolge Beteiligungen an ein neu gegründetes Unternehmen, welches sich im Besitz der Mitarbeiter befindet, übertragen kann.
Unter steuerlicher Nachfolge versteht man, dass der Erwerber in die steuerliche Position des Übergebers eintritt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Erwerber die Anschaffungskosten, Abschreibungsgrundlagen, Spekulationsabsichten usw. des Übergebers übernimmt. Steuerliche Nachfolge bedeutet somit, dass die endgültige Versteuerung des Veräußerungsgewinns aufgeschoben wird.
Gemäß den Gesetzesmaterialien ist das Modell als Ergänzung zu bereits bestehenden Exit-Strategien gedacht. Bei den bereits bestehenden Möglichkeiten können Finanzierungs- und Transaktionskosten eine ernstzunehmende Hürde für Übernahmen durch Mitarbeiter darstellen. Mit der neuen Regelung soll dieser Nachteil abgefedert werden.
Das Modell kann übrigens eingesetzt werden, ohne dass die Mitarbeiter den Kauf mit eigenen Mitteln finanzieren müssen. Stattdessen wird der Kaufpreis aus zukünftigen Gewinnen des übernommenen Unternehmens abgezahlt.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


