Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belarus
CBBL Anwalt in Belarus, Pavel Pankratov, Kanzlei Brand & Partner
Pavel Pankratov
Jurist LL.M. oec.int., Partner
Brand & Partner
Minsk

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Belarus

Beschluss der belarussischen Regierung die Einreise nach Belarus einzuschränken

12.11.2020

Neue Regeln zur Selbstisolation: Ab dem 1. November 2020 hat Belarus die Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser vorübergehend ausgesetzt und dazu Grenzkontrollstellen und Kontrollpunkte an Bahnhöfen eingerichtet.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru

Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die über den Nationalflughafen Minsk nach Weißrussland einreisen, sowie für

  • einreisende Ausländer, die Diplomaten- und Dienstpässe haben;
  • Delegationsführer und Delegationsangehörige;
  • Ausländer, die unentgeltliche internationale Hilfe für Weißrussland leisten;
  • Fahrer, die im grenzüberschreitenden Waren- und Gütertransport sowie bei der Passagier- und Postbeförderung beschäftigt sind;
  • Binnenschiff- und Zugbesatzungsmitglieder;
  • Ausländer, die Ehepartner, Eltern oder Kinder der belarussischen Staatsangehörigen sind;
  • Ausländer, die das Recht auf Daueraufenthalt oder auf den zeitweiligen Aufenthalt in Belarus haben;
  • Ausländer, die nachweislich berufs-/tätigkeitsbedingt in Belarus einreisen.

Die nach Belarus einreisenden Ausländer wie Ehepartner, Eltern oder Kinder der belarussischen Staatsangehörigen sowie Ausländer, die das Recht auf Daueraufenthalt oder auf den zeitweiligen Aufenthalt in Belarus haben, sind verpflichtet, sich innerhalb von zehn Kalendertagen nach Einreise aus einem durch das Coronavirus-19 akut betroffenen Risikogebiet – das vom belarussischen Gesundheitsministerium als solchem eingestuften - unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten.

Sie haben weitere Fragen zu den Einschränkungen der Einreisebstimmungen nach Belarus? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Minsk, Herr Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., steht Ihnen gerne zur Verfügung: pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17