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CBBL Abogado Dr. Michael Veintimilla LL.M., Kanzlei ECIJA GPA, Quito
Dr. Michael Veintimilla LL.M.
Abogado
ECIJA GPA
Quito


Wettbewerbsrecht in Ecuador:
Leitfaden für die Analyse von wirtschaftlichen Konzentrationsvorgängen (Fusionskontrolle)

Veröffentlicht am 10.12.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Quito, Herrn Dr. Michael Veintimilla LL.M., veintimilla@cbbl-lawyers.de, Tel. +593 - 2 - 298 65 28, www.ecija.com


Die Behörde für wirtschaftlichen Wettbewerb (SCE) hat den Leitfaden für die Analyse von wirtschaftlichen Konzentrationsvorgängen herausgegeben, der darauf abzielt, Transparenz, Kohärenz und Vorhersehbarkeit bei der Anwendung des im Organgesetz zur Regelung und Kontrolle der Marktmacht (LORCPM) festgelegten präventiven Kontrollregimes zu stärken.

  • Die Behörde für wirtschaftlichen Wettbewerb (SCE) veröffentlichte einen Leitfaden, der Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Analyse wirtschaftlicher Konzentrationsvorgänge stärkt und darauf abzielt, die Kriterien, Phasen und Bewertungsparameter klar zu definieren.
  • Er verfolgt einen stärker ökonomischen und weniger formalistischen Ansatz und berücksichtigt dabei auch potenzielle horizontale oder vertikale Beziehungen (Konglomerate), im Einklang mit den EU-Standards.
  • Es umfasst ökonometrische Instrumente (GUPPI, IPR, UPP) und räumt einer deutlichen Verringerung der Wettbewerbsprüfung bei der Beurteilung der Fusionskontrolle in Ecuador Vorrang ein.

Wirtschaftliche Zusammenschlussvorhaben in Ecuador

Die Veröffentlichung des "Leitfaden zur Analyse von wirtschaftlichen Konzentrationsgeschäften", einer Studie der Behörde für wirtschaftlichen Wettbewerb (SCE), stellt einen wichtigen Meilenstein für das Wettbewerbsrecht in Ecuador dar. Dieser Leitfaden wird zu einem Referenzinstrument sowohl für Anwälte als auch für Unternehmer, die Fusionen, Übernahmen oder strategische Allianzen planen oder durchführen.

Dieser Leitfaden legt in allgemeiner Form klar die Kriterien fest, welche Zusammenschlussvorhaben meldepflichtig sind, wer zur Anmeldung verpflichtet ist, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form diese zu erfolgen hat, sowie nach welchen Maßstäben die wettbewerblichen Auswirkungen einer solchen Transaktion beurteilt werden.

Der Leitfaden definiert die Phasen des Untersuchungs-, Analyse- und Entscheidungsprozesses und bietet einen nützlichen Leitfaden dafür, wie die Wettbewerbsbehörde jede einzelne Phase prüft – von der Identifizierung der beteiligten Marktteilnehmer bis hin zur abschließenden Bewertung der potenziellen Wettbewerbsrisiken.

Über ihren technischen Charakter hinaus zeichnet sich die Leitlinie durch ihren praktischen Nutzen aus: Sie bietet einen vorhersehbaren Rahmen, der es den Marktteilnehmern ermöglicht, die Schwerpunkte der Prüfung durch die SCE vorauszusehen, die Fristen und die Struktur der Bewertung zu verstehen und die Zeitplanung sowie die Anmeldestrategien besser zu gestalten.

Besonders bemerkenswert ist dies, weil:

1. Von besonderem Interesse ist insbesondere:

Im Hinblick auf horizontale und vertikale Zusammenschlüsse: Das Organgesetz zur Regelung und Kontrolle der Marktmacht (LORCPM) sieht als Voraussetzung für die Anmeldepflicht vor, dass ein Zusammenschluss entweder horizontal oder vertikal sein muss. Dieses Kriterium hat in der Praxis zu unterschiedlichen Auslegungen selbst innerhalb der Aufsichtsbehörde geführt – insbesondere in Fällen, in denen die Beziehungen zwischen den Unternehmen nicht offensichtlich sind.

Die Leitlinie schafft hier Klarheit, indem sie festlegt, dass ein Zusammenschluss auch dann als horizontal oder vertikal gilt, wenn die Beziehung lediglich potenzieller Natur ist. Das bedeutet: Selbst wenn die beteiligten Unternehmen derzeit nicht miteinander im Wettbewerb stehen oder keine Lieferbeziehungen unterhalten, kann eine solche Beziehung zukünftig entstehen, sofern eine hinreichend wahrscheinliche Eintritts- oder Wettbewerbsmöglichkeit besteht.

Damit führt die Behörde für wirtschaftlichen Wettbewerb (SCE) einen ökonomisch geprägteren Ansatz ein, der über formale Kriterien hinausgeht und die Graubereiche zwischen potenziellem Wettbewerb und Konglomeraten anerkennt. In diesen Fällen ist eine sorgfältige Analyse der Nähe und Eintrittswahrscheinlichkeit erforderlich.

Ebenso wird im vertikalen Bereich nicht verlangt, dass bereits eine bestehende vertragliche Lieferbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer vorliegt; es genügt eine Nähe innerhalb der Wertschöpfungskette, die künftig zu Einfluss oder Abhängigkeit führen könnte.

2. Der Substanztest:

Der Leitfaden behandelt die scheinbare Spannung zwischen dem im Artikel 15 vorgesehenen Kriterium der „Marktmacht“ und dem in Artikel 22.4 vorgesehenen Test der „erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs“.
Letzterer Ansatz – moderner und stärker wirkungsorientiert – entlastet die Behörde von der Pflicht, eine individuelle oder kollektive Marktmacht nachzuweisen, und konzentriert sich darauf, ob die Transaktion die tatsächliche Rivalität zwischen Wettbewerbern verringert.
Mit anderen Worten: Der strukturelle Ansatz wird durch einen verhaltens- und dynamikorientierteren Ansatz ersetzt, im Einklang mit den in der EU angewandten Standards, bei denen entscheidend ist, ob die Transaktion die Wettbewerbsbedingungen zum Nachteil der Marktteilnehmer verändern kann.

3. Nichtwettbewerbsklauseln:

Der Leitfaden legt klare und angemessene Grenzen hinsichtlich ihrer Dauer, ihres geografischen und sachlichen Geltungsbereichs fest und betont, dass solche Klauseln nur dann gültig sind, wenn sie direkt mit der angemeldeten Transaktion verbunden sind und eine legitime wirtschaftliche Funktion erfüllen, etwa den Schutz des Wertes des übertragenen Unternehmens.
Andernfalls könnten sie ungerechtfertigte Nebenbeschränkungen oder Ausschlussinstrumente darstellen, die den Wettbewerbsprozess verfälschen.

4. Analyse unilateraler Effekte:

Abschließend – und vielleicht am bemerkenswertesten – erkennt der Leitfaden ausdrücklich die Notwendigkeit an, ökonometrische und quantitative Analysemethoden einzubeziehen, wie den GUPPI (Gross Upward Pricing Pressure Index), den IPR (Indicative Price Rise) oder den UPP (Upward Pricing Pressure).

Der Einsatz dieser Instrumente stellt einen Meilenstein in der Fusionskontrollpraxis in Ecuador dar, da er ermöglicht, Transaktionen auch bei hohen Marktanteilen zu genehmigen, sofern die Analyse zeigt, dass weder die Anreize zur Preiserhöhung zunehmen noch die Wettbewerbsrivalität wesentlich beeinträchtigt wird.

Damit bestätigt die Intendanz, dass sie sich auf die Wirkungen und nicht auf die formale Struktur der Zusammenschlüsse konzentrieren wird.

Der Leitfaden stellt einen bedeutenden technischen Fortschritt dar und bringt die ecuadorianische Praxis in Einklang mit internationalen Standards, während er den wirtschaftlichen Akteuren mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bietet.
Seine Veröffentlichung festigt einen ökonomisch orientierteren und weniger formalistischen Ansatz bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts und stärkt den Bewertungsprozess von Zusammenschlüssen im Land.

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