CBBL-Partner Event
Einladung
Breakfast @ GSK Stockmann:
Grenzüberschreitende Remote-Arbeit – welche Risiken bestehen für Arbeitgeber?
GSK Stockmann freut sich, Sie zu unserem bevorstehenden Workshop einzuladen.
Wenn Arbeitnehmer aus einem anderen Land remote arbeiten dürfen, kann dies unerwartete steuerliche, arbeitsrechtliche und Compliance-Pflichten auslösen.
Zu den zentralen Fragen, mit denen wir uns befassen werden, gehören:
- Formen der Remote-Arbeit: Welche Auswirkungen hat dauerhafte im Vergleich zu gelegentlicher Remote-Arbeit?
- Individuelle Besteuerung: Was passiert, wenn Arbeitnehmer die 34-Tage-Grenze (bzw. 17 Tage bei Teilzeitbeschäftigten) überschreiten?
- Compliance des Arbeitgebers: Können im Ausland Pflichten zur Lohnabrechnung, Registrierung oder Meldung entstehen – und wer trägt die zusätzlichen Kosten?
- Arbeitsrecht: Können zwingende arbeitsrechtliche Schutzvorschriften des Landes gelten, aus dem der Arbeitnehmer arbeitet?
- Betriebsstätte: Kann das Homeoffice eines Arbeitnehmers oder ein gelegentliches Treffen außerhalb Luxemburgs eine steuerpflichtige Präsenz des Arbeitgebers begründen?
Diese und weitere praktische Fragen beleuchten wir in unserem bevorstehenden Workshop zu den steuer- und arbeitsrechtlichen Auswirkungen grenzüberschreitender Remote-Arbeit.
Der Workshop wird in drei Sprachen angeboten. Vier Experten teilen dabei ihre Sichtweisen.
Sie besuchen uns in unseren Räumlichkeiten? Ein Frühstück wird serviert.
Sie möchten lieber den Verkehr vermeiden? Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Programm
09:00 Uhr Registrierung
09:30 Uhr Vortrag und Q&A
11:15 Uhr Get-together
Melden Sie sich bitte bis Montag, den 5. Oktober 2026, über einen der folgenden Links an:
• Workshop auf Englisch: Dienstag, 13. Oktober 2026
• Workshop auf Französisch: Donnerstag, 15. Oktober 2026
• Workshop auf Deutsch: Dienstag, 20. Oktober 2026
Veranstaltungsort
GSK Stockmann | 44, Avenue John F. Kennedy | L-1855 Luxembourg
Preis und Zahlung
Die Teilnahmegebühr beträgt 400 EUR pro Person. Sie ist vor dem Workshop zu zahlen, vorzugsweise bis zum 7. Oktober 2026.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch bei Nichtteilnahme berechnet wird, es sei denn, die Anmeldung wurde bis Freitag, 9. Oktober 2026, storniert. Die Rechnung wird nach der Anmeldung auf den Namen der teilnehmenden Person ausgestellt.

Wir freuen uns auf Sie!
Sie haben Interesse am Breakfast @ GSK Stockmann, können aber nicht teilnehmen?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Luxemburg, Herr Dr. Marcus Peter, LL.M. eur, berät Sie gerne: peter@cbbl-lawyers.de, Tel. +352 - 271 802 50


