Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
2026: Steuererhöhungen und Änderungen im rumänischen Gesellschaftsrecht
Veröffentlicht am 08.01.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro
Maßnahmen, die zu einem großen Teil sehr kurzfristig und ohne öffentlichen Diskurs beschlossen wurden. Zusätzlich erwarten Unternehmen in Rumänien wesentliche Änderungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
1. Rumänien erhöht Steuern auf Dividenden, Kapitalerträge sowie auf Gewinne aus Kryptowährungen ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Rumänien der Steuersatz auf Dividenden für natürliche und juristische Personen von 10% auf 16% erhöht. Der neue Satz gilt für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2026 ausgeschüttet werden.
Die rumänische Steuer auf Kapitalerträge aus Wertpapieren (ohne Makler) steigt von 1% auf 3% für Wertpapiere, die länger als ein Jahr gehalten werden, und von 3% auf 6% für Wertpapiere, die bis zu einem Jahr gehalten werden.
Die rumänische Steuer auf Gewinne aus Kryptowährungen und Wertpapieren (ohne Makler) steigt von 10% auf 16%.
2. Höhere Körperschaftsteuer in Rumänien ab 2026
Ab 2026 gelten drastische Einschränkungen bei den abzugsfähigen Aufwendungen für Rechte an geistigem Eigentum, Management- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, die nicht der Mindestumsatzsteuer (IMCA) unterliegen; dies betrifft Unternehmen in Rumänien mit einem Umsatz von weniger als 50 Mio. EUR.
Es gibt auch eine gute Nachricht: Die IMCA für Unternehmen in Rumänien mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR wird 2026 von 1% auf 0,5% reduziert und ab 2027 ganz abgeschafft.
3. Auch höhere Immobilien-, Fahrzeug- und Luxussteuern in Rumänien ab 2026
- Immobilien und Fahrzeuge: Erhebliche Erhöhungen der lokalen Steuern in Rumänien; Verringerung der Anzahl der Ausnahmen.
- Luxussteuer: Der rumänische Steuersatz für hochwertige Gebäude und Fahrzeuge verdreifacht sich auf 0,9%; er wird auf den Betrag angewendet, der die Schwellenwerte von 2.500.000 RON für Wohngebäude im Besitz von Privatpersonen und von 375.000 RON für die Anschaffungskosten von Kraftfahrzeugen im Besitz von Privatpersonen oder juristischen Personen übersteigt.
4. Stammkapital und sonstige gesellschaftsrechtliche Beschränkungen in Rumänien ab 2026
- Das Mindeststammkapital für neu gegründete Unternehmen beträgt in Rumänien ab 2026 500 RON.
- Bestehende Unternehmen müssen in spätestens zwei Jahren ein Stammkapital von mindestens 5.000 RON aufweisen, wenn sie einen Jahresnettoumsatz von mehr als 400.000 RON erzielen.
- Neue restriktive Regeln gelten für:
-
- Darlehen an und von Gesellschafter/n oder verbundene/n Personen
- Dividendenausschüttungen und
- Kapitalerhöhungen.
- Falls das Eigenkapital eines Unternehmens dauerhaft unter 50 % des Stammkapitals liegt und nicht erhöht wird, drohen Geldbußen von 10.000,- bis 200.000,- RON.
- Unterjährig ausgeschüttete Dividenden verhindern Darlehen und Darlehensrückzahlungen an Gesellschafter oder verbundene Unternehmen, falls das Eigenkapital 50 % des gezeichneten Stammkapitals unterschreitet. Verstöße bewirken die gesamtschuldnerische Haftung für ausstehende Steuerschulden und erfordern innerhalb von zwei Jahren die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Stammkapital; bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen zwischen 40.000,- und 300.000,- RON.
- Weiters gelten ab sofort wesentliche Änderungen bei Insolvenzverfahren nach rumänischem Recht.
5. Strengere Sanktionen für Schwarzarbeit in Rumänien
- Die Geldbußen für Schwarzarbeit in Rumänien steigen auf 40.000,- RON (von zuvor 20.000 RON) pro identifizierter Person.
- Die kumulative Höchstgrenze für Geldbußen hierfür wird auf 1.000.000 RON angehoben (bisher lag sie bei 200.000 RON).
6. Änderungen für Bankverpflichtungen und Zahlungsverkehr in Rumänien ab 2026
- Obligatorisches Konto: Alle Unternehmen in Rumänien müssen entweder ein Bankkonto oder ein Konto bei der rumänischen Schatzkammer (trezorerie) unterhalten.
- Obligatorischer POS: Alle Händler und Dienstleister in Rumänien müssen unabhängig von ihrer Höhe an Bareinnahmen Kartenzahlungen akzeptieren (die bisherige Schwelle von 50.000 RON wurde abgeschafft).
7. Weitere wichtige steuerliche Maßnahmen:
- Selbständige/ Einzelunternehmer: Die jährliche Obergrenze für die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge (CASS) steigt in Rumänien ab 2026 von 60 auf 72 Mindestbruttolöhne.
- Einkünfte aus der Zimmer- und Immobilienvermietung in Rumänien werden ab 2026 für Steuerzwecke neu geregelt. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Bruttoeinkommen abzüglich eines pauschalen Ausgabenabzugs ermittelt, der je nach Dauer der Vermietung und Anzahl der Zimmer/Immobilien individuell festgelegt wird.
- Gebühr für Pakete aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Online-Shopping-Plattformen): Für Pakete unter 150 EUR, die von außerhalb der EU nach Rumänien geliefert werden, wird eine Abgabe in Höhe von 25 RON eingeführt.
- Inaktive Unternehmen in Rumänien: Neue Vorschriften für die Erklärung von Unternehmen als inaktiv (fehlende Bankkonten, Nichtvorlage von Jahresabschlüssen) führen zu strengeren Bedingungen für die Reaktivierung. Der Status „inaktiv” hat zusätzliche steuerliche Konsequenzen. Unternehmen, die ein Jahr lang inaktiv sind, werden aufgelöst.
- Vollstreckung: Beschlagnahmte Vermögenswerte können in Rumänien ab dem Jahr 2026 über Online-Auktionen verkauft werden.
Weitere Informationen zu den Neuerungen im rumänischen Steuer- und Gesellschaftsrecht ab 2026 finden Sie hier.
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