Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht
Ab dem 1. Juli 2020 neues Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Serbien
14.08.2020
Mit dem Erlass des neuen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge hat die Republik Serbien fortgesetzt, nationale Vorschriften in diesem Bereich an die Bestimmungen der Europäischen Union anzupassen.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partneranwalt in Belgrad, Herrn Predrag Groza, predrag.groza@tsg.rs, Tel: +381 11 3285 153, www.tsg.rs
Das neue Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge hat zum Ziel, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erhöhen. Das kann einerseits mit der Minderung der administrativen Belastungen und Teilnahmekosten erreicht werden (was insbesondere für Klein- und mittlere Unternehmen von Bedeutung ist). Andererseits werden Transparenz und Effizienz bei der Durchführung von öffentlichen Aufträgen durch die Einführung eines enorm verbesserten und multifunktionalen Portals für die Vergabe öffentlicher Aufträge erhöht.
Nachfolgend werden wir auf einzelne Lösungen des neuen Gesetzes hinweisen, die wir aus Sicht der Bieter für besonders interessant halten. Wegen des Umfanges ist es nicht möglich, hier alle Neuregelungen darzulegen und auf alle Aspekte der in diesem Newsletter bearbeiteten Themen im Ganzen aufmerksam zu machen*
Limits für die Anwendung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Serbien
Die Grenzen für die Gesetzesanwendung sind verändert und erhöht (das frühere Limit betrug 500,000 RSD) worden. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge auf die Bestellung von Gütern und Dienstleistungen und auf die Durchführung von Ausschreibungen für Designs anzuwenden, deren geschätzter Wert unter 1,000,000 RSD liegt und auf die Bestellung von Tätigkeiten, deren geschätzter Wert unter 3,000,000 RSD liegt.
Bei der Durchführung von öffentlichen Aufträgen, die unter dem vorgeschriebenen Limit liegen, sind Auftraggeber verpflichtet, allgemeine gesetzliche Grundsätze in einer Art und Weise zu beachten, die den Umständen eines konkreten öffentlichen Auftrages entspricht sowie die Vergabe dieses öffentlichen Auftrages mit einem internen Akt zu regeln.
Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge kennt nun die Kategorie der „europäischen Limits“. Es handelt sich eigentlich um Grenzwerte, welche die Europäische Kommission im Publikationsorgan der Europäischen Union veröffentlicht. Die veröffentlichten europäischen Limits finden keine unmittelbare Anwendung in Serbien, sondern unser Finanzministerium wird periodisch die Werte dieser Limits in der RSD-Währung auf seiner Internetseite und im Amtsblatt der Republik Serbien veröffentlichen.
* Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27