Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Serbien

Rechtsanwältin
TSG Tomic Sindjelic Groza, Belgrad
Telefon: +381 - 1 - 132 852 27
E-Mail: tomic@cbbl-lawyers.de
Kontakt
TSG Tomic Sindjelic Groza
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Serbien
TSG Tomic Sindjelic Groza ist eine serbische Anwaltskanzlei mit internationaler Ausrichtung, die juristische Beratung in deutscher, englischer und serbischer Sprache leistet. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten Wirtschafts- und Unternehmensrecht, ausländische Investitionen und staatliche Fördermittel, M&A, Arbeits-, Verwaltungs- und Zollrecht, geistiges Eigentum, Internationales Inkasso, Wettbewerbsschutz, Immobilien, Schieds- und Gerichtsverfahren.
Die Rechtsanwälte des TSG Teams sind langjährige Vertrauensanwälte der Deutschen Botschaft, der Schweizerischen Botschaft und der Botschaft des Königreichs Spanien in Belgrad sowie der WKO und der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer in Belgrad. Ljubica Tomic ist die deutschsprachige Partnerin.
Gründung: 2000
Rechtsanwälte gesamt: 10, davon deutschsprachig: 4
Standorte: Belgrad
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Mittelständische Unternehmen: Geschäftsführung und Führungsebene; Großunternehmen: Rechtsabteilung, Personalabteilung, Finanzabteilung
Branchen: Wir betreuen viele Unternehmen aus den Bereichen der klassischen Industrie (Maschinenbau, Autobau, Automobil-Zulieferer, Werkzeughersteller, Hersteller von Freizeitmobilen, Pharmaindustrie, Unternehmen der Internetbranche, Handelsunternehmen und Finanzdienstleister) sowie im Bereich IT , Medien – und Telekomunikation. Wir beraten Privatpersonen im Bereich von Immobilienangelegenheiten und bei Nachfolgeregelungen.
Beratungsfelder: Unternehmenskauf, Due Diligence, Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz, Restrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –umwandlungen, individuelles und kollektives Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungen etc.), Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Vertriebsverträge, Lieferverträge, Prozessführung vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichtsverfahren, Immobilientransaktionen und Baurecht, Bestellung von Sicherheiten, internationales Inkasso, staatliche Fördermittel bei ausländischen Investitionen in Serbien, Intellektuelles Eigentum, Medienrecht, Öffentliches Auftragswesen, Wettbewerbsschutz, grenzüberschreitendes Familien – und Erbrecht
Besondere Spezialisierungen: Wir begleiten Sie nach und in Serbien und verhandeln in Kenntnis von Sprache, Kultur und Recht zielorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand.
Alle Unterlagen erstellen wir grundsätzlich zweisprachig in Deutsch und Serbisch und kommunizieren perfekt in der jeweils notwendigen Sprache.
Repräsentative Tätigkeiten: Betreuung eines großen deutschen Automobilherstellers bei Übernahme der Aktien des serbischen JV-Partners im Insolvenzverfahren; Aufbau von Händlernetzen für diverse Automobilehersteller in Serbien, Betreuung eines ausländischen Investors bei der Übernahme der zwei größten Fernsehsender in Serbien.
Repräsentative Mandanten: Chevrolet Central and Eastern Europe, Daimler AG, Opel Southeast Europe, Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH&Co.KG, Falke KGaA, Schwarzmüller Beteiligungs GmbH, Wacker Neuson AG, Grammer AG, DAD Dräxlmaier Automotive,
Was uns auszeichnet: Wir legen großen Wert auf unsere Gespräche mit den Mandanten. Durch diese Gespräche erörtern wir im Detail die wirtschaftlichen Aspekte der zu erarbeitenden Lösungen und arbeiten zielorientiert für den Mandanten.
Unsere Mandanten werden von einem persönlichen Ansprechpartner in Deutsch, Englisch, Russisch oder Serbisch betreut.
Unsere Mandanten berichten: “Diese Rechtsanwälte finden vor der Beratung Zeit, das Geschäft ihres Mandanten zu verstehen. Ihr sorgsames Vorgehen ist bemerkenswert.“ (The Legal 500)
- die Gründung einer GmbH in Serbien schnell (bis zu 5 Arbeitstagen) abgewickelt werden kann, inklusive Einholung der Steuernummer?
- das GmbH-Stammkapital 1 EUR und das AG-Stammkapital 25.000 EUR beträgt?
- die Gewinnsteuer in Serbien 15% beträgt und dass mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen ist?
- die Gewinnausschüttung in einer serbischen GmbH weder im Verhältnis zu den Stimmrechten noch zu den Anteilen stehen muss?
- eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber im serbischen Recht nicht besteht, sodass Arbeitsverhältnisse nur aus vorgeschriebenen Gründen und fristlos gekündigt werden, außer bei Kündigung wegen mangelnden Kenntnissen und Fähigkeiten und schlechten Arbeitsresultaten, in welchen Fällen die Kündigungsfrist, abhängig von der Beschäftigungsdauer, 8 bis 30 Tage ist?
- es in Serbien keine Grundschuld sondern nur Hypotheken gibt?
- in serbischem Recht keine Schutzregelungen (keine Kündigungsfristen, keine Berechnungszeiten für die Provisionen der Vertreter, noch gesetzlich bestimmte Ausgleichsauszahlungen) für Handelsvertreter bestehen?
- in Serbien der Eigentumsvorbehalt eine schwächere Sicherheit bietet als Pfandrecht nach Eigentumsübergabe und zwar wegen der effizienten außergerichtlichen Vollstreckung an Pfandgütern und des eingeführten und im Internet zugänglichen Pfandrechtregisters?