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Šárka Gregorová
Advokátka/Partner
Schaffer & Partner
Prag

Aktuelles zum tschechischen Wirtschaftsrecht

Ab Januar tritt in der Tschechischen Republik das neue Gesetz über Zahlungsverkehr in Kraft

08.01.2018

Die Pflicht der Tschechischen Republik, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste auf dem Binnenmarkt in die Rechtsordnung zu übertragen, ...

Die Pflicht der Tschechischen Republik, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste auf dem Binnenmarkt in die Rechtsordnung zu übertragen, hat die Verabschiedung eines völlig neuen Gesetzes über Zahlungsverkehr mit sich gebracht. Die oben genannte Richtlinie setzt sich zum Ziel, die Bedingungen des Zahlungsverkehrs im Rahmen des Binnenmarktes der Europäischen Union zu vereinheitlichen, und den Schutz bei Kartenzahlungen zu erhöhen.

Zu den bedeutendsten Änderungen, die das neue Gesetz über Zahlungsverkehr mit sich bringt, zählt beispielsweise ausdrückliche Regelung der Blockierung von Finanzmitteln. Es gibt zurzeit keine Rechtsvorschrift, die sich damit befasst, also entstehen oft Situationen, wenn die Bank auf Hinweis eines Händlers Finanzen auf dem Konto ihres Klienten ohne seine Zustimmung blockiert, was zum Beispiel Hotel- und Autoverleihbuchungen usw. betrifft. Neulich wird es nicht möglich, ohne ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers solche Blockierungen durchzuführen. Den eventuellen Unterschied zwischen dem tatsächlich bezahlten Betrag und dem blockierten Betrag wird dann die Bank unverzüglich freigeben müssen.

Starke Verifizierung von Zahlungen, die schon zurzeit von den meisten Banken verlangt wird, wird ab jetzt in allen Fällen verlangt. Es handelt sich um Verifizierung der Zahlung in zwei Schritten, zum Beispiel durch Anmeldeangaben und Fingerabdruck.

Eine weitere grundsätzliche positive Neuheit für Benutzer der Bankkarten ist Senkung der Selbstbeteiligung an nicht autorisierten Transaktionen in dem Fall, wenn die Karte entwendet oder auf eine andere Weise missbraucht worden ist, und zwar von aktuell 150 Euro auf 50 Euro, was ca 1300 CZK beträgt.

Das neue Gesetz über Zahlungsverkehr tritt am 13. Januar 2018 in Kraft.