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CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Abfallentsorgung für Unternehmen in der Ukraine (Abfallbehandlungspläne)

28.02.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


Am 26. November 2024 trat im Zuge der Reform des ukrainischen Abfallwirtschaftssystems das neue Verfahren zur Erstellung von Abfallbehandlungsplänen (nachfolgend: „Verfahren“) in Kraft, das durch die Verordnung Nr. 1003 des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine vom 9. August 2024 genehmigt wurde.

Das Verfahren umfasst die Verbesserung folgender Punkte:

  • Vermeidung der Abfallerzeugung
  • Verringerung von Abfallmengen
  • Reduzierung der negativen Auswirkungen der Abfallbehandlung
  • Förderung der Abfallvorbehandlung für die Wiederverwendung
  • Recycling und Verwertung, um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden
  • Kontrolle der Umsetzung der o. g. Maßnahmen und Überwachung der Ergebnisse der Umsetzung im Verwaltungsbereich.

Gemäß dem neuen Verfahren ist der Abfallbehandlungsplan durch das ukrainische Unternehmen für einen Gültigkeitszeitraum von 5 Jahren zu erstellen und durch eine Betriebsanordnung zu genehmigen. Der Plan muss folgende Abschnitte enthalten:

  • Einleitung
  • Beschreibung des Unternehmens, der Einrichtung bzw. der Organisation
  • Analyse des Ist-Zustandes des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung bzw. der Organisation
  • Planung des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation
  • Überwachung der Umsetzung des Abfallbehandlungsplans.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54