Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht
Abfallentsorgung für Unternehmen in der Ukraine (Abfallbehandlungspläne)
28.02.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Am 26. November 2024 trat im Zuge der Reform des ukrainischen Abfallwirtschaftssystems das neue Verfahren zur Erstellung von Abfallbehandlungsplänen (nachfolgend: „Verfahren“) in Kraft, das durch die Verordnung Nr. 1003 des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine vom 9. August 2024 genehmigt wurde.
Das Verfahren umfasst die Verbesserung folgender Punkte:
- Vermeidung der Abfallerzeugung
- Verringerung von Abfallmengen
- Reduzierung der negativen Auswirkungen der Abfallbehandlung
- Förderung der Abfallvorbehandlung für die Wiederverwendung
- Recycling und Verwertung, um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden
- Kontrolle der Umsetzung der o. g. Maßnahmen und Überwachung der Ergebnisse der Umsetzung im Verwaltungsbereich.
Gemäß dem neuen Verfahren ist der Abfallbehandlungsplan durch das ukrainische Unternehmen für einen Gültigkeitszeitraum von 5 Jahren zu erstellen und durch eine Betriebsanordnung zu genehmigen. Der Plan muss folgende Abschnitte enthalten:
- Einleitung
- Beschreibung des Unternehmens, der Einrichtung bzw. der Organisation
- Analyse des Ist-Zustandes des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung bzw. der Organisation
- Planung des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation
- Überwachung der Umsetzung des Abfallbehandlungsplans.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54