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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Abschaffung der Vermögensteuer in Andalusien (Spanien) angekündigt

23.09.2022

Der Präsident der autonomen Regierung von Andalusien, Juan Manuel Moreno, kündigte vorgestern die vollständige Abschaffung der Vermögensteuer in Andalusien an, um die Neuinvestitionen in der traditionell strukturschwachen Region zu fördern.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Alexandra Eckhardt Francés, Abogada, eckhardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Diese Steuer – auf Spanisch impuesto sobre el patrimionio – wurde in Andalusien bislang auf Vermögen von über 700.000 Euro erhoben. Sie stellt für den andalusischen Fiskus – so Juan Manuel Moreno – keine große Einnahmequelle dar, schreckt aber Investitionen ab und verursacht sogar die Abwanderung von Steuerpflichtigen in andere Länder oder Regionen mit einer geringeren Steuerbelastung, wie z. B. nach Madrid, eine Region, in der bereits seit 2008 die Vermögensteuer abgeschafft wurde.

Ähnliche Forderungen wurden bereits in anderen spanischen Regionen erhoben, z.B. den Kanarischen Inseln oder den Balearen, wo sich die Erhebung dieser konkreten Steuer merklich negativ auf in- und ausländische Investitionen auswirkt und außerdem nach Ansicht vieler auch auf eine Doppelbesteuerung hinausläuft.

Die gestern angekündigte Abschaffung der Vermögensteuer in Andalusien hat allerdings den Tadel „der politischen Linken“ hervorgerufen, die moniert, dass wieder einmal den „Reichen" der Rücken gestärkt werde.

Es wird sich noch zeigen, ob sich auch andere Regionen in Spanien mit vergleichbaren Steuervergünstigungen anschließen. Eine ähnliche Diskussion wurde bereits in Bezug auf die spanische Erbschaftsteuer entfacht, die in einigen spanischen Regionen (Kanaren und Madrid, um nur zwei Regionen zu nennen) schon ermäßigt wurde.

Sie wünschen Beratung zur Vermögensteuer in Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86