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CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo

Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht

Ägypten hat ein neues Verbraucherschutzgesetz (Gesetz Nr. 181/2018)

11.12.2018

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de

Am 18. September 2018 ratifizierte Präsident Abdel Fatah el Sisi das neue Verbraucherschutzgesetz. Das Gesetz soll in drei Monaten umgesetzt werden, die Ausführungsbestimmungen sollen innerhalb von drei Monaten vorliegen.

Seine Hauptmerkmale sind der Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten und die Durchsetzung der Rechte der Bürger, die es ihnen ermöglichen, die einzelnen Details der von ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder der von ihnen erworbenen Waren zu erfahren.

Definitionen

Das Gesetz beginnt mit einigen relevanten Definitionen:

  • Verbraucher: alle natürlichen und juristischen Personen, denen ein Produkt angeboten wird.
  • Personen: natürliche und juristische Personen, einschließlich aller Arten von Unternehmen und Wirtschaftssubjekten, Verbände, Gewerkschaften, Organisationen, Unternehmen, Finanzgruppen oder Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die jedoch eingetragen sind.
  • Produkte: Waren und Dienstleistungen, die von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Personen angeboten werden, einschließlich gebrauchter Waren, die von Lieferanten angeboten werden. Allerdings wurden, im Gegensatz zum alten Gesetz, Finanz- und Währungsdienstleistungen ausgeschlossen.

Das neue Gesetz ersetzt das alte Gesetz Nr. 67/2006 und verschafft dem Verbraucher mehr Schutz als zuvor.

Regelungsinhalte

In dem Bestreben, den Verbrauchern mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, verpflichtet das neue Gesetz die Unternehmen, den Verbraucher über alle für das Produkt relevanten Informationen, einschließlich seiner Herkunft und Hauptmerkmale, klar und deutlich zu informieren. Dem Unternehmen droht anderenfalls eine Geldstrafe zwischen EGP 10.000 und 50.000.

Der Verkäufer muss auch seine Informationen, einschließlich Adresse, Vertragsinformationen und Marke, deutlich erkennbar machen. Tatsächlich müssen alle an den Verbraucher gerichteten Botschaften, einschließlich Werbung, Daten, Informationen, Rechnungen und Belege, entweder auf Arabisch oder auf Arabisch und einer anderen Sprache verfasst sein.

Darüber hinaus wird eine Geldstrafe von nicht weniger als EGP 50.000, aber nicht mehr als EGP 1 Mio. für die Erstellung irreführender Werbung verhängt. Auch für die Bereitstellung von Produkten oder deren Bewerbung in einer Weise, die Rassismus oder religiösen Hass hervorruft, wird den Unternehmen die gleiche Geldstrafe auferlegt.

Unternehmen müssen den Verbrauchern auch Rechnungen für Waren und Dienstleistungen vorlegen und Ersatzteile für die Produkte liefern, die sie verkaufen oder den Verbrauchern auch nach Ablauf der Garantiezeit zur Verfügung stellen.

Das neue Gesetz erstellt auch eine Liste (Artikel 9), in der die Unternehmen davor gewarnt werden, irreführende Informationen über die Art oder die Bestandteile der Waren, die Herkunft der Waren sowie deren Herstellungs- und Verfallsdaten, die relevanten Marken und den Hersteller der Waren zu liefern.

Makler dürfen beim Immobilienverkauf nicht mehrfach verdienen

Zwei der vielleicht wichtigsten Reformen, die mit diesem neuen Gesetz verbunden sind, sind die im Bereich von Immobilien. Artikel 15 sieht zwei Maßnahmen vor, die bisher den Verbrauchern schadeten. Erstens verbietet es die Werbung oder den Abschluss von Grundstücksverkäufen vor Erlangung einer entsprechenden Lizenz (gemäß Gesetz Nr. 119/2008 – Unified Building). Dies soll verhindern, dass Makler oder Eigentümer Grundstücke auf der Grundlage von noch zu erstellenden Plänen oder Entwürfen verkaufen. Zweitens verbietet das Gesetz nun die bisher übliche Praxis von Immobilienmaklern, bei der sie in ihren Kaufverträgen mit neuen Grundeigentümern oft vertraglich vereinbarten, dass sie einen Prozentsatz von jedem weiteren Verkauf des Grundstücks oder der Immobilie erhalten sollten. Dieser Prozentsatz stieg oft auf 10% des Kaufpreises und war eine Möglichkeit für die Makler, weiterhin Geld mit den Verbrauchern zu verdienen, auch nachdem sie das Land bereits einmal gekauft hatten. Jede Klausel, die ein solches Verhalten beinhaltet, gilt nunmehr als ungültig.

E-Commerce

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen zum E-Commerce. Gemäß Artikel 36 muss ein Unternehmen vor der Vertragserfüllung dem Verbraucher Informationen über das Unternehmen selbst, das Produkt, die Gewährleistungen, die Dienstleistungen nach dem Verkauf sowie das Lieferdatum und den Lieferort zur Verfügung stellen.

Das Gesetz enthält auch einen Abschnitt über die Verbraucherschutzbehörde, in dem sie als die für die Umsetzung dieses Gesetzes und aller daraus resultierenden Entscheidungen zuständige Stelle bezeichnet wird. Die Büros der Verbraucherschutzbehörde müssen in allen Governoraten eingerichtet sein. Die Behörde ist für die Aufstellung von Plänen und Programmen zum Schutz der Verbraucher, zur Förderung einer Verbraucherschutzkultur, zur Reaktion auf Rückmeldungen und Beschwerden sowie zur Erstellung von Studien zu diesem Thema zuständig. Die Inanspruchnahme der Behörde hat in der Tat zugenommen, und vor allem im vergangenen Jahr waren 38.000 Beschwerden eingegangen, gegenüber 13.000 im Jahr 2011.

Die Ausführungsordnung des Gesetzes wird innerhalb von drei Monaten erlassen. Das Gesetz macht deutlich, dass die ordentlichen Zivilgerichte für die Entscheidung der relevanten zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten zuständig sind, und die Verwaltungsgerichte für die verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung des neuen Gesetzes ergeben.

Stand der Bearbeitung: Dezember 2018