Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Änderung der dänischen Zivilprozessordnung (ZPO) in Bezug auf Berufungsverfahren
30.06.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Das dänische Rechtssystem arbeitet nach dem Zwei-Instanzen-Prinzip, was bedeutet, dass eine Entscheidung in einem Zivilprozess, die vom Stadtgericht getroffen wurde, grundsätzlich vor dem Berufungsgericht angefochten werden kann. Aber, keine Regel ohne Ausnahme: Vor dem 15. Juni 2024 war es stets möglich, gegen eine Entscheidung der ersten Instanz Berufung einzulegen, wenn der Streitwert einen wirtschaftlichen Wert von mehr als 20.000 DKK hatte (ungefähr EUR 2.667). War der Streitwert niedriger, erforderte die Berufung die Genehmigung des Prozessbewilligungsrats.
Mit der o.g. Gesetzesänderung wurde diese Streitwert-Grenze auf 50.000 DKK (ungefähr EUR 6.667) angehoben. Dies gilt auch für Beschwerden vor dem Berufungsgericht gegen Entscheidungen zu Verfahrenskosten, Honoraren für beigeordnete Anwälte und Pfändungen.
Der dänische Anwaltsrat hat diese Änderung kritisiert, weil er der Ansicht ist, dass diese Änderung Geschäftsleute und Bürger in erheblichem Maße daran hindern wird, offensichtlich berechtigte Ansprüche und Fälle von großer Bedeutung, wie z.B. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, vor dem dänischen Berufungsgericht prüfen zu lassen. Diese Kritik hat die Gesetzesänderung jedoch nicht aufhalten können.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37