Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Änderung des Entsendegesetzes in Dänemark
13.09.2019
Die dänische Regierung hat eine Änderung des Entsendegesetzes bezüglich der Registrierung ausländischer Dienstleister im sogenannten RUT-Register verabschiedet.
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Ausländische Dienstleister (entsandte Mitarbeiter und Selbstständige, die in Dänemark arbeiten) müssen dies daher im RUT-Register anmelden, welches das offizielle Register des dänischen Staates über ausländische Dienstleister ist.
Um die Möglichkeit zu schaffen, administrative Zwangsgelder gegen ausländische Unternehmen zu verhängen, die unrechtmäßig und wiederholt die Registrierung im RUT-Register unterlassen, verabschiedete die Regierung eine Änderung des dänischen Entsendegesetzes, die es dänischen Behörden ermöglicht, eine Registrierung im RUT-Register anzuordnen, wenn die Anmeldepflicht nicht eingehalten wurde.
Wenn dieser Anordnung nicht Folge geleistet wird, besteht jetzt ferner die Möglichkeit, gegen das ausländische Unternehmen Zwangsgelder in Form von Tagessätzen zu verhängen, bis die Anmeldepflicht erfüllt ist. Die Gesetzesänderung ist in Kraft getreten.