Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Änderung des Fusionssteuergesetzes bei grenzüberschreitenden Fusionen in Dänemark

22.10.2019

Die dänische Regierung hat eine Änderung des Fusionssteuergesetzes verabschiedet, um eine bis jetzt unbeabsichtigte Möglichkeit zu verhindern, dass laufende Einnahmen, die in Dänemark verdient wurden, der dänischen Steuer entzogen werden, indem steuerfreie, grenzüberschreitende und unternehmensbezogene Umstrukturierungen gemäß Fusionssteuergesetz rückwirkend durchgeführt werden.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk

Die Regierung hat deshalb beschlossen, eine neue Bestimmung in das Fusi-onssteuergesetz einzufügen, die besagt, dass das Fusionsdatum für die be-treffende, grenzüberschreitende Fusion nicht vor dem Zeitpunkt liegen kann, an dem die Umstrukturierung in allen involvierten Gesellschaften vereinbart wurde. Die Gesetzesänderung tritt rückwirkend zum Gesetzentwurf vom 23. März 2018 in Kraft, da die Gefahr besteht, dass bei den bis jetzt geltenden Regeln mit der Vermeidung der dänischen Besteuerung von in Dänemark erzieltem Einkommen spekuliert werden kann, was einen nicht unwesentli-chen Einnahmeverlust für den dänischen Staat bedeuten würde. Die Ände-rung betrifft somit alle Umstrukturierungen, die in einer oder mehreren, teil-nehmenden Gesellschaften ab dem 23. März 2018 oder später beschlossen wurden.