Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Änderungen der Verordnung über Anreize für Direktinvestitionen in Serbien

01.09.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Aleksandra Toroman, toroman@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

Die Verordnung über die Förderung von Direktinvestitionen in der Republik Serbien ist am 2. Juni 2023 in Kraft getreten (Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Bedingungen für die Gewährung von Anreizen zur Anziehung von Direktinvestitionen "Amtsblatt der Republik Serbien", Nr. 39/2023 und 43/2023: „Verordnung“).

Der Mindestschwellenwert für förderfähige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte wurde von EUR 100.000,00 auf EUR 300.000,00 erhöht.

Darüber hinaus ist die bisherige Einteilung der Regionen in Gruppen nach ihrem Entwicklungsstand, zwecks Bestimmung der Fördergelder, abgeschafft worden. Stattdessen wurde eine Unterteilung nach geografischen Regionen eingeführt: die Regionen Belgrad, Vojvodina, Šumadija und Westserbien, Süd- und Ostserbien, Kosovo und Metohija.

Nicht gefördert werden Investitionsvorhaben in den Bereichen Transport, Hotel- und Gaststättengewerbe, Glücksspiel, Handel, Herstellung von Kunstfasern, Kohle und Stahl.


Detaillierte Informationen zu den genannten Verordnungsänderungen finden Sie im TSG Newsletter Nr. 133.

Sie haben weitere Fragen zu den Änderungen der Verordnung über Anreize für Direktinvestitionen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27