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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Aktuelle Zahlen zu Immobilientransaktionen von Ausländern und Nichtansässigen in Spanien

20.07.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Steven Rudmann, rudmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


In Kürze steht der traditionelle Ferienmonat August in Spanien an. Aktuell veröffentlichte Statistiken des Bewertungsunternehmens uve valoraciones¹ zu Immobilientransaktionen von Ausländern und Nichtansässigen im 1. Quartal 2023 zeigen nur eine leicht rückläufige, aber grundsätzlich robuste Tendenz.

Traditionell machen Immobilienkäufe durch britische Staatsangehörige den größten Anteil in Spanien aus. So betrug der prozentuale Anteil an diesbezüglichen Immobilientransaktionen im 1. Quartal 2023 9,48% - allerdings mit kontinuierlicher Rückläufigkeit seit dem „Brexit“. Auf britische Immobilienkäufe folgen Immobilientransaktionen von deutschen (7,48%) und französischen (7,23%) Staatsangehörigen – überraschend gefolgt von Immobilientransaktionen durch marokkanische Staatsangehörige (5,39%).

Insgesamt lässt sich den Statistiken eine „bunte“ Mischung entnehmen: Käufer aus Ländern mit hohem Einkommen oder auch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Käufern, die durch einen Immobilienerwerb in Spanien Sicherheit oder Zuflucht (Polen, Ukraine, Russland oder auch südamerikanische Länder) suchen.

Zu beachten ist stets: Bei Immobilienkäufen- bzw. Verkäufen in Spanien durch Nichtansässige können in der Praxis eine Reihe von „Stolperfallen“ bestehen, bspw. in Bezug auf den Abschluss eines Makler- oder Reservierungsvertrags sowie den Abschluss eines sog. „Arras“-Vertrags.

Nicht selten sind es die „kleinen“ aber wichtigen und entscheidenden Details, die die Einholung anwaltlicher Unterstützung bei Immobilienkäufen empfehlenswert machen, um negative Überraschungen zu vermeiden, z.B. bei Finanzierungsanliegen oder städtebaulichen Fragen oder bei der Unterstützung zwecks der Einholung einer spanischen Ausländeridentifikationsnummer bis hin zur steuerrechtlichen Gestaltung bei Immobilienkäufen.

¹ La evolución reciente de las transacciones de viviendas por extranjeros y no residentes (julio 2023), Uve Valoraciones, vom 3. Juli 2023

Sie wünschen Beratung zu Immobilientransaktionen von Ausländern und Nichtansässigen in Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und La Orotava (Kanaren) stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86