Aktuelles zum taiwanesischen Wirtschaftsrecht
Aktuelles zur Haftung von Online-Plattformen in Taiwan
15.08.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Taipeh, Herrn Rechtsanwalt Michael Werner, werner@cbbl-lawyers.de, Tel. +886 - 2 - 277 100 86, www.eiger.law
Angesichts der wachsenden digitalen Wirtschaft Taiwans ist es für Unternehmen, die in Taiwan oder mit Taiwan tätig sind, unerlässlich, sich über das Thema der Haftung von Online-Plattformen zu informieren.
1. Aktuelle Rechtsprechung in Taiwan zur Haftung von Online-Plattformbetreibern für Rechtsverletzung ihrer Inhaltsanbieter
In einem Urteil vom Mai 2025 befasste sich ein taiwanesisches Gericht mit der zentralen Frage, ob ein Plattformbetreiber für die Rechtsverletzungen seiner Inhaltsanbieter haftbar gemacht werden könne. Zwar war dies nicht das erste Mal, dass sich lokale Gerichte mit dieser Frage befassten, doch führte das Gerichtsurteil zwei neue Aspekte für die Beurteilung der Haftung ein:
a. Erstens: Ist der Anbieter der Inhalte oder Produkte für den Verbraucher erkennbar, d. h. vom Plattformbetreiber unterscheidbar?
b. Zweitens: Ist die Plattform irgendwelche Verpflichtungen eingegangen, um Meldungen über Rechtsverletzungen zeitnah zu bearbeiten?
Im gerichtlich entschiedenen Fall betrieb ein taiwanesisches Unternehmen eine Online-Plattform, auf der Inhaltsanbieter Filme für Verbraucher zum Anschauen anboten. Ein Markeninhaber behauptete, dass das Unternehmen auf der Plattform eine Markenrechtsverletzung begangen habe, indem es eine ähnliche, nicht genehmigte Marke verwendete, was zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte.
Hinsichtlich des ersten Aspekts stellte das Gericht fest, dass die strittigen Inhalte von einem Inhaltsanbieter bereitgestellt wurden und dass keine falsche Annahme bei den Verbrauchern entstünde, dass es sich dabei um eine Markenverwendung durch die Plattform handele.
Hinsichtlich des zweiten Aspekts stellte das Gericht fest, dass der Vertrag der Plattform eindeutig die alleinige Haftung des Inhaltsanbieters für seine jeweiligen Kanäle vorsah und dass die Plattform die Inhalte nach Eingang der Mitteilung umgehend entfernt hatte.
Daher entschied das Gericht, dass sich die Plattform für die Markenverletzung nicht haftbar gemacht hatte.
Plattformen sind jedoch nicht immer von der Haftung befreit.
Einige Gerichte haben Plattformbetreiber haftbar gemacht, wenn diese Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hatten, aber nicht dagegen vorgegangen sind, oder wenn ihr Geschäftsmodell von solchen Inhalten profitiert hat.
So wurde beispielsweise 2019 in einem Gerichtsurteil festgestellt, dass eine Shopping-Webseite zur Verschärfung einer Markenrechtsverletzung maßgeblich beigetragen hatte.
Das Gericht entschied in jenem Fall, dass die Plattform mehr als nur ein passiver Vermittler war, da ihr hohes Maß an Beteiligung und ihre aktiven Werbemaßnahmen für den Verkauf gefälschter Waren entscheidend waren.
Von zentraler Bedeutung ist außerdem der Abschluss sicherer Verträge:
Bei der Unterzeichnung eines Vertrags mit einer taiwanesischen Online-Plattform oder einem taiwanesischen Inhaltsanbieter sollte im Vertrag stets klar festgelegt werden, welcher Partner die Haftung für Verletzungen des geistigen Eigentums trägt. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Vorabprüfung im Rahmen einer Due Diligence.
2. Praxistipps für Online-Plattformbetreiber in Taiwan
Angesichts dieser Trends kann es für Unternehmen von Vorteil sein, folgende Maßnahmen auf ihren Plattformen zu erwägen:
- klare Erkennbarkeit der Inhalts- oder Produktanbieter für Verbraucher, um Verwirrungen zu vermeiden.
- Einrichtung eines benutzerfreundlichen Systems zur Meldung von Rechtsverletzungen sowie Verpflichtung zur zeitnahen Bearbeitung solcher Meldungen.
- Klärung der Haftungsfrage in Verträgen mit Inhalts- oder Produktanbietern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Urteile der taiwanesischen Gerichte zunehmend einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Wahrung von Rechten des geistigen Eigentums erreichen möchten.
Diese Rechtslage nähert sich zunehmend internationalen Standards an, wie etwa dem Digital Services Act (DSA) der EU.
Daher ist es für Unternehmen ratsam, ihre Rechts- und Managementstrategien dementsprechend zu gestalten.
Haben Sie weitere Fragen zur Haftung von Online-Plattformen in Taiwan?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Taipeh, Herr Rechtsanwalt Michael Werner, steht Ihnen gerne zur Verfügung: werner@cbbl-lawyers.de, Tel. +886 - 2 - 277 100 86

