Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Was bringen die angekündigten Änderungen des Gesetzes über den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern in Serbien?

12.06.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Teodora Veruovic, veruovic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Einheitliche Arbeitserlaubnis in Serbien

Eine der wichtigsten Änderungen stellt die elektronische Beantragung des vorübergehenden Aufenthaltes und der Arbeitserlaubnis dar, worüber das Innenministerium der Republik Serbien binnen 15 Tagen zu entscheiden hat. Das einheitliche elektronische Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass das Innenministerium der Republik Serbien eine einheitliche Genehmigung sowohl für den vorübergehenden Aufenthalt, als auch für die Erwerbstätigkeit auf Antrag ausstellt (bis zu drei Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung um denselben Zeitraum). Neben den Arbeitnehmern kann auch der Arbeitgeber einen Antrag auf Ausstellung einer einheitlichen Arbeitserlaubnis stellen.

Diese Gesetzesänderung bezweckt die Verbindung von zwei Verfahren bzw. der Genehmigung eines vorübergehenden Aufenthaltes und der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis in ein einheitliches Verfahren, das im Ganzen vor dem Innenministerium zu führen ist. In der geltenden Fassung des Gesetzes gab es die Möglichkeit, dass das Verfahren auf diese Art und Weise geführt wird, aber das konnte in der Praxis nicht umgesetzt werden. Das Ziel dieser Änderung ist es, die Implementierung dieser Lösung zu ermöglichen.

Vorübergehender Aufenthalt in Serbien

Der Zeitraum, innerhalb dessen ein Ausländer die Genehmigung des vorübergehenden Aufenthaltes beantragt, wird in Bezug auf den Zeitraum präzisiert, der länger als 90 Tage ab der Einreise ist. In diesem Sinne wird der betreffende Artikel um die in den internationalen Abkommen festgelegte Aufenthaltsdauer sowie die Gültigkeitsdauer des Visums für einen längeren Aufenthalt ergänzt, in welchem der Ausländer rechtzeitig den vorübergehenden Aufenthalt beantragen kann. Die Regierung der Republik Serbien kann einen Akt erlassen, womit zusätzliche Kategorien von Ausländern bestimmt werden, denen ein vorübergehender Aufenthalt genehmigt werden kann. Die Änderungen sehen die Möglichkeit vor, dass der vorübergehende Aufenthalt, egal aus welchem Grund, für einen Zeitraum von 3 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um denselben Zeitraum genehmigt wird (anstelle des früheren einjährigen Aufenthaltes mit der Möglichkeit der Verlängerung um denselben Zeitraum). Die Änderung spiegelt sich auch darin wider, dass für Ausländer, die einen Daueraufenthalt in Serbien haben, eine freie Beschäftigung durch die Aufhebung der Pflicht zur Erlangung einer persönlichen Arbeitserlaubnis sichergestellt wird. Durch die vorgeschlagene Änderung wird das Verfahren für bestimmte Kategorien von Ausländern erleichtert, die einen Antrag auf Genehmigung eines vorübergehenden Aufenthalts in Serbien stellen, sodass der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und der Nachweis über die Krankenversicherung während des geplanten Aufenthaltes in Serbien von einem Ausländer, der einen Antrag aufgrund der Beschäftigung stellt, nicht verlangt werden.

Erwerbstätigkeit unabhängig von einheitlicher Arbeitserlaubnis in Serbien

Die Gesetzesänderungen haben das Dilemma beseitigt, ob eine bestimmte Kategorie von Ausländern ohne eine einheitliche Arbeitserlaubnis arbeiten kann. Es ist explizit vorgesehen, dass ein Ausländer in Serbien arbeiten kann, wenn ihm ein vorübergehender Aufenthalt aufgrund des Eigentums an einer in Serbien befindlichen Liegenschaft gewährt wird, ebenso wie ein Ausländer, dem ein vorübergehender Aufenthalt aufgrund der Familienzusammenführung mit einem serbischen Bürger gewährt wird. Dasselbe Recht haben Ausländer, denen ein vorübergehender Aufenthalt aufgrund eines Studiums, einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit, eines Freiwilligendienstes usw. genehmigt wurde.

Sie haben weitere Fragen zur Möglichkeit der Verwendung elektronischer Dokumente im Arbeitsverhältnis in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27