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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Anreize des thailändischen Board of Investment („BOI“) für Investoren in der Mode- und Textilindustrie

Veröffentlicht am 27.07.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
 
sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Thailands Mode- und Textilsektor kommt im Rahmen des Investitionsförderungskonzepts 2026 des BOI weiterhin für eine Investitionsförderung in Betracht, insbesondere für Projekte in den Bereichen

  • kreatives Design,
  • funktionelle Materialien,
  • recycelte Materialien,
  • technische Textilien und
  • umfangreiche Fertigungsaktivitäten.

Die wirtschaftspolitische Ausrichtung des BOI lässt eine Verlagerung erkennen, hin zur Förderung höherwertiger Industriezweige, indem Investoren dazu ermutigt werden, Produkte und Prozesse zu entwickeln, die Innovation, Technologie, Nachhaltigkeit und wertschöpfende Fertigung beinhalten, anstatt sich ausschließlich auf die konventionelle Produktion zu konzentrieren.

Geförderte Aktivitäten und aktuelle BOI-Gruppen

Gemäß dem BOI-Leitfaden zur Investitionsförderung 2026 werden Unternehmen aus dem Mode- und Textilbereich in erster Linie der Kategorie „Leichtindustrie“ zugeordnet.

Die höchsten Förderungen werden Projekten gewährt, die erhebliche Innovations- oder Designelemente aufweisen. Die konkrete Höhe der Förderung hängt von der Art der jeweiligen Aktivität und vom Umfang ihrer wertschöpfenden Elemente ab, und dies wie folgt:

  • A1: Kreative Produktdesign- und Entwicklungsaktivitäten können zu einer achtjährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer ohne Obergrenze berechtigen.
  • A2: Die Herstellung von technischen oder funktionellen Fasern kann zu einer achtjährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer berechtigen, vorbehaltlich einer Obergrenze.
  • A3: Aktivitäten im Zusammenhang mit Funktionsgarnen oder -geweben, einschließlich Bleich-, Färbe-, Veredelungs- oder Druckverfahren, können zu einer fünfjährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer berechtigen, vorbehaltlich einer Obergrenze für die Befreiung.
  • A4: Die Herstellung von Recyclingfasern kann zu einer dreijährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer berechtigen, vorbehaltlich einer Obergrenze für die Befreiung, sofern das Vorhaben ausschließlich inländische Reststoffe oder Abfallmaterialien verwendet.
  • B: Die Herstellung von Fasern, Garnen, Geweben, Bekleidung, Heimtextilien, Taschen, Schuhen, Leder- oder Kunstlederprodukten sowie Sportausrüstung oder -teilen wird im Allgemeinen als Tätigkeit der Gruppe B eingestuft. Diesen Tätigkeiten wird keine automatische Befreiung von der Körperschaftsteuer zuteil, sie können jedoch Anspruch auf nicht steuerliche Anreize und andere BOI-Privilegien eröffnen.
  • B1: Bestimmte Tätigkeiten der Gruppe B können durch leistungsbezogene Anreize des BOI zu einer dreijährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer berechtigen, vorbehaltlich der geltenden Kriterien.

Diese Unterscheidung hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen.

Ein Projekt im Modebereich, das sich ausschließlich auf die Bekleidungsherstellung konzentriert, kann ein deutlich anderes Förderpaket erhalten als ein Projekt, das Elemente wie firmeneigene Designprozesse, die Entwicklung funktioneller Textilien, die Herstellung von Recyclingfasern oder technologiebasierte Produktionsmethoden umfasst.

Ebenso müssen Projekte, die Färbe- oder Veredelungsaktivitäten beinhalten, spezifische Anforderungen hinsichtlich Standort, Umweltaspekten und Produktionsprozessen erfüllen, während Projekte mit Recyclingfasern nachweisen müssen, dass ihre Rohstoffbeschaffung die geltenden inländischen Kriterien für Reststoffe oder Abfälle erfüllt.

Nichtsteuerliche Vergünstigungen über Steueranreize in Thailand hinaus

Über Steueranreize hinaus können vom BOI geförderte Projekte auch von einer Reihe nicht steuerlicher Vergünstigungen profitieren.

Dazu können folgende Vergünstigungen zählen:

  • das Recht auf Grundbesitz,
  • die Möglichkeit, ausländische Fachkräfte und Experten nach Thailand zu holen,
  • die Erlaubnis für ausländische Staatsangehörige, für die Durchführung investitionsbezogener Machbarkeitsstudien nach Thailand einzureisen,
  • die Möglichkeit, Gelder in Fremdwährung ins Ausland zu überweisen.

Für internationale Investoren können diese Vergünstigungen ebenso entscheidend sein wie steuerliche Vorteile, insbesondere bei Projekten, die spezielle Anlagen, Fachpersonal oder langfristige betriebliche Flexibilität erfordern.

Unser Rat: Rechtliche und praktische Überlegungen

Sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht sollten Investoren vor Einreichung eines BOI-Antrags eine gründliche Prüfung ihrer Tätigkeitsklassifizierung vornehmen.

Der Antrag sollte eine klare Beschreibung folgender Punkte enthalten:

  • Herstellungsprozess,
  • Technologie,
  • wertschöpfende Tätigkeiten,
  • Rohstoffe,
  • Maschinen,
  • Umweltmanagement-Maßnahmen,
  • Design- oder F&E-Komponenten sowie
  • alle geplanten, leistungsbezogenen Investitionen oder Ausgaben.

Eine korrekte Einstufung bereits in der Antragsphase ist unerlässlich, da eine falsche Einstufung zu geringeren Förderleistungen, unnötigen Bearbeitungsverzögerungen und künftigen Compliance-Problemen führen kann.

Dementsprechend ist für Investoren aus der Mode- und Textilbranche die entscheidende Frage nicht lediglich, ob ein Projekt unter die weit gefasste Kategorie „modebezogene“ Aktivitäten fällt, sondern vielmehr, wie das Projekt innerhalb des Förderrahmens des BOI positioniert ist.

Projekte, die Innovation, Designkompetenzen, fortschrittliche Materialien, Nachhaltigkeitsmerkmale oder hochentwickelte Produktionstechnologien beinhalten, haben bessere Chancen auf eine bevorzugte Förderbehandlung.

Investoren sollten ihre Projekte daher von Beginn an so strukturieren, dass ihre rechtlichen Unterlagen, ihre betriebliche Organisation und ihre technischen Details mit der beabsichtigten BOI-Einstufung übereinstimmen.

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick vermitteln und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen Respondek & Fan gerne zur Verfügung.

Sie sind Investor der Mode- und Textilindustrie und haben weitere Fragen zu den Anreizen des thailändischen Board of Investment („BOI“)?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498