Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Arbeiten im Home Office – Digitale Nomaden in Spanien
29.11.2023
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Monika Bertram, Rechtsanwältin, bertram@cbbl-lawyers.de, Tel. (+34) 91 319 96 86 4, www.mmmm.es
Spanien hat aufgrund der zunehmenden Zahl von digitalen Nomaden, auch aus der EU, am 21. Dezember 2022 das Gesetz 28/2022 (sog. "Start-up-Gesetz") erlassen. Dieses Gesetz ermöglicht es Nicht-EU-digitalen Nomaden, die von Spanien aus für ausländische Arbeitgeber Telearbeitsleistungen erbringen, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Um auch EU-digitale Nomaden einzubeziehen, unterzeichnete Spanien am 30. Juni 2023 mit 17 anderen EU-Ländern die Multilaterale Rahmenvereinbarung über die Anwendung von Art. 16 (1) der VO (EG) Nr. 883/2004 bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit.
Seit dem 1. Juli 2023 können europäische Telearbeitskräfte von Spanien aus arbeiten, wobei Sozialversicherungsbeiträge gemäß Art. 16.1 der EG-Verordnung 883/2004 im Sitzstaat des Arbeitgebers gezahlt werden können, vorausgesetzt der Mitglied- oder DACH-Staat hat die Vereinbarung unterzeichnet und die Telearbeit macht weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit aus. Die Regelung gilt jedoch nicht für dauerhaftes Arbeiten von EU-Bürgern für ausländische Arbeitgeber in Spanien. Dies erfordert einen Arbeitsvertrag nach spanischem Recht.
Für nähere Informationen siehe Digitale Nomaden in Spanien – aus Drittländern und der EU (mmmm.es)
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