Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Außerordentliche Maßnahmen zum Mieterschutz in Spanien aufgrund der Corona-Krise
09.04.2020
Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die spanische Regierung das königliche Gesetzesdekret 11/2020 vom 31. März verabschiedet, das u.a. Eilmaßnahmen zum Mieterschutz enthält.
von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Hierzu kurz im Einzelnen:
Maßnahmen zum Mieterschutz im Bereich der Wohnraumvermietung durch sog. Großvermieter in Spanien
1. Möglichkeit der außerordentlichen Stundung der Mietzahlung bei Wohnraummietern, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
2. Bei Nichteinigung der Mietparteien: Möglichkeit der Herabsetzung des Mietzinses um 50% für maximal vier Monatsmieten oder zinsfreie Stundung der Mietzahlung.
3. Möglichkeit zur Beantragung weiterer Finanzhilfen durch Mieter von Wohnungen im Eigentum eines Großvermieters.
Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Mieter in Spanien
1. Schaffung der Möglichkeit zinsfreier Übergangsfinanzierungen für in eine wirtschaftliche Notlage geratene Mieter. Tilgungsfrist grundsätzlich bis zu 6 Jahren.
2. Außerordentliche Aussetzung von Räumungsverfahren bezüglich Personen, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
3. Moratorium betreffend Mietschulden von Mietern, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befinden sowie Moratorium bezüglich Hypothekenverbindlichkeiten.
Nähere Informationen zu den getroffenen Maßnahmen in Spanien finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/spanien-corona-mietvertraege/
Nähere Informationen zu gewerblichen Mietverhältnissen in Spanien und Covid19 finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/covid-19-gewerbliche-mietverhaeltnisse-spanien/
Nähere Informationen zu gewerblichen Mietverhältnissen in 22 ausgewählten Ländern der Erde und Covid19 finden Sie unter:
https://www.kreditwesen.de/immobilien-finanzierung/themenschwerpunkte/aufsaetze/covid-19-folgen-fuer-gewerbliche-mietverhaeltnisse-id63377.html
Sie haben Fragen zum Mieterschutz und den zusätzlichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise in Spanien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Palma de Mallorca und Barcelona beraten Sie gerne: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86