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CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Bau- und Montagearbeiten in der Ukraine durch ausländische Unternehmen

01.03.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


Ausländische Unternehmen, die Montage- oder Bauarbeiten in der Ukraine planen, müssen die einschlägigen ukrainischen rechtlichen Vorschriften grundlegend analysieren und berücksichtigen, bevor sie mit der Einfuhr ihrer Ausrüstungen und mit der Entsendung ihrer Arbeitskräfte in die Ukraine beginnen. Unternehmen, die in der Ukraine nicht ansässig sind (sog. „Nicht-Residente“), können ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Bausektor durch die Gründung von Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen von Unternehmen in der Ukraine ausüben. Darüber hinaus können sie ihre Mitarbeiter in die Ukraine entsenden, um Arbeiten im Rahmen von Außenhandelsverträgen mit ukrainischen Partnern auszuführen.

In diesem Beitrag werden die hauptsächlichen ukrainischen gesetzlichen Regelungen erörtert, die mit dem Erwerb von notwendigen Lizenzen, Zertifikaten, Genehmigungen und Konformitätserklärungen sowie mit der Behandlung von steuerrechtlichen Angelegenheiten und mit der Erteilung von notwendigen Arbeitserlaubnissen und vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine für ausländische Arbeitnehmer zusammenhängen.

Das konkrete Vorgehen eines Unternehmens bei der Ausführung von Bau- und Montagearbeiten auf einer bestimmten Baustelle hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Art und Umfang der Arbeiten, Ausführungsdauer, eingesetzte Geräte und Ausrüstungen sowie Zusammensetzung der Auftragnehmer. Dieser Ablauf kann sich in Abhängigkeit von anderen Faktoren, insbesondere dem Kriegsrecht, ändern.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54