Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Bei Gewinnspielen erteilte Einwilligung zum Erhalt von Werbung muss in Dänemark rechtswirksam eingeholt sein
01.04.2023
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Der dänische Verbraucher-Ombudsmann hat neulich festgestellt, dass eine Reihe von Leadunternehmen das Verbot des dänischen Gesetzes über Marktverhalten (markedsføringsloven) gegen Irreführung und unerbetene Werbung nicht beachtet hat.
Die Leadunternehmen nutzten Gewinnspiele, um die Einwilligung der Verbraucher zum Erhalt von Werbung einzuholen. Anschließend haben die Leadunternehmen die Einwilligung der Verbraucher an die Unternehmen weiterverkauft, die auf Grundlage der Einwilligung ihre Produkte vermarkten wollten.
Nach dem Verbraucher-Ombudsmann war nicht in ausreichendem Umfang nachgewiesen worden, dass zwei der Leadunternehmen tatsächlich Gewinner der Gewinnspiele gezogen hatten, auf deren Grundlage die Einwilligung der Verbraucher eingeholt worden war. Bei vier der Leadunternehmen stellte der Verbraucher-Ombudsmann fest, dass weniger Gewinner gezogen worden waren, als beim Gewinnspiel versprochen war.
Die Leadunternehmen hätten deshalb die Verbraucher irregeführt, und die eingeholte Einwilligung zum Erhalt von Werbung sei deshalb unwirksam.
Nutzt ein Unternehmer, der die Einwilligung vom Leadunternehmen gekauft hat, eine unwirksame Einwilligung, wird der Unternehmer wegen Verstoß gegen das dänische Verbot gegen unerbetene Werbung bestraft werden können.
Sie wünschen Beratung zur rechtswirksamen Einholung von Einwilligungen zu Werbung bei Gewinnspielen in Dänemark? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37