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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Besonderheiten des Arbeitsvertrages von Berufssportlern in Spanien

20.03.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Dr. Sven Wassmer, wassmer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

In Spanien existiert im Gegensatz zu der Situation in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, nicht nur ein Sportgesetz, sondern auch eine spezifische Regelung zum Arbeitsverhältnis von Sportlern (RD 1006/1985, vom 26. Juni, welches das besondere Arbeitsverhältnis von Profisportlern regelt).

Die Bestimmungen des allgemeinen Arbeitnehmergesetzes gelten grundsätzlich auch für den Vertrag eines Sportlers mit seinem Verein oder der Sportgesellschaft, da es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Sie werden jedoch durch die vorrangige Spezialnorm RD 1006/1985 modifiziert.
So legt Artikel 6 beispielsweise fest, dass das besondere Arbeitsverhältnis von Sportlern befristet sein muss, was von dem allgemeinen Grundsatz der unbefristeten Dauer von Arbeitsverhältnissen abweicht.

Außerdem ist es Vereinen oder anderen Arbeitgebern möglich, Sportler – mit deren Zustimmung – für einen bestimmten Zeitraum an einen anderen Verein auszuleihen, wodurch für beide Vereine gesamtschuldnerische Pflichten entstehen.

Weitere Spezialregelungen, insbesondere Artikel 11 und 13, betreffen die wirtschaftlichen Bedingungen wie eine etwaige Leihgebühr oder Entschädigungen im Falle der Vertragsauflösung.

Fehlen besondere Bestimmungen in RD 1006/1985, gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmergesetzes nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ausdrücklich auch für Spitzensportler mit sehr hohen Gehältern.

Für weitere Informationen siehe: Besonderheiten des Arbeitsvertrages von Berufssportlern in Spanien | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal (ahk.es)

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und La Orotava (Kanaren) stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86