Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Bewertung von Gewerbeimmobilien in Dänemark
Veröffentlicht am 15.07.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:
Lissi Andersen RoostAdvokat, ph.d.
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Die dänische Bewertungsbehörde (Vurderingsstyrelsen) ist derzeit dabei, die ersten Deklarationsmitteilungen an Eigentümer von Gewerbeimmobilien zu versenden, darunter Lager, Logistik und Industrieimmobilien sowie Erholungs- und Naturflächen.
Die Behörde informiert die Eigentümer per digitaler Post, sobald die Erklärung bereitsteht. Insgesamt werden etwa 10.000 behördliche Mitteilungen erwartet.
Die Erklärung bietet dem Eigentümer einer dänischen Gewerbeimmobilie die Möglichkeit, die Angaben und Berechnungen zu überprüfen, die die Bewertungsbehörde der Immobilienbewertung zugrunde legen will. Dies hat Bedeutung für die auf dieser Grundlage zu berechnenden Immobiliensteuern.
Der Eigentümer muss innerhalb von vier Wochen reagieren, wenn er mit den Angaben, die die Bewertungsbehörde zu verwenden beabsichtigt, nicht einverstanden ist. Ein Einspruch des Eigentümers innerhalb der Frist ist kostenlos möglich.
Reagiert der Eigentümer nicht innerhalb dieser Frist und liegt die endgültige Bewertung vor, muss er stattdessen gegen die Bewertung Beschwerde einlegen, falls er mit ihr nicht einverstanden ist. Dafür fällt eine Beschwerdegebühr an. Darüber hinaus ist eine Beschwerde auch nur zulässig, wenn die neue Bewertung zu einer Änderung von mehr als 20 % führt.
Als Eigentümer sollte man sich daher sorgfältig mit der Erklärungsmitteilung befassen. Es empfiehlt sich insbesondere, folgende Angaben anhand des BBR-Registers zu überprüfen:
- Informationen zur Kategorisierung der Immobilie,
- Informationen zur Nutzung und Auslastung der Immobilie,
- Angaben zu Referenzimmobilien sowie
- Informationen über eingetragene Dienstbarkeiten.
Die endgültige Bewertung zum Stichtag 2021 wird den Eigentümern von Gewerbeimmobilien voraussichtlich etwa 10 Wochen nach Zugang der Deklaration bei der Behörde vorliegen.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37
