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CBBL Advokátka/Partner Šárka Gregorová, Kanzlei Schaffer & Partner, Prag
Šárka Gregorová
Advokátka/Partner
Schaffer & Partner
Prag

Aktuelles zum tschechischen Wirtschaftsrecht

Blitzschnelle Firmengründung in Tschechien binnen eines Tages

14.03.2023

Ab Januar 2023 ist es in der Tschechischen Republik nach einer Gesetzesänderung möglich, Gesellschaften auch binnen eines Tages zu errichten, d.h. die Eintragung im Handelsregister durchzuführen, weil kein Gewerbeschein mehr notwendig ist.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Prag, Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00, www.schaffer-partner.cz

Ab Januar 2023 ist es in Tschechien nach einer Gesetzesänderung möglich, Gesellschaften auch binnen eines Tages zu errichten, d.h. die Eintragung im Handelsregister durchzuführen, weil kein Gewerbeschein mehr notwendig ist.

Dies erfolgte infolge der Verpflichtung zur Umsetzung der tschechischen Digitalisierungsrichtlinie. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes hat die tschechische Regierung jedoch auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um das Verfahren zur Gründung von Handelsgesellschaften zu vereinfachen.

Kürzlich ist also die Bedingung des vorherigen Erwerbs einer Gewerbeberechtigung weggefallen und es wurde festgelegt, dass diese zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister noch nicht vorliegen muss (wenn die Gründungsurkunde der Gesellschaft, z.B. die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag, als Gegenstand der Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit enthält, die nur auf der Grundlage einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden kann).

Die Unternehmen können in Tschechien also schon früher unternehmerisch tätig werden, jedoch gilt immer noch, dass die Tätigkeit erst nach Erhalt eines Gewerbescheins aufgenommenw erden darf. Dieser kann aber noch vorab beantragt werden, um Zeit zu sparen.

In der Praxis bedeutet diese Änderung, dass, wenn der Firmengründer alle notwendigen Dokumente zur Verfügung hat (wie z.B. die Zustimmung zur Sitzunterbringung oder die Ehrenerklärung und das Führungszeugnis des Geschäftsführers usw.), es nun möglich ist, eine einfache Gesellschaft innerhalb eines Tages zu errichten, ohne dass man beim Notar persönlich anwesend sein muss (mehr zu diesem Thema in unserem Newsbeitrag Teschechien: Online-Hauptversammlungsbeschlüsse – Sind virtuelle Hauptversammlungen auch in Tschechien zulässig?)

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., und ihr Team in Prag stehen Ihnen gerne zur Verfügung: gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00