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CBBL Rechtsanwalt Michael A. Müller, Kanzlei Mueller Foreign Law Office, Tokyo
Michael A. Müller
Rechtsanwalt
Mueller Foreign Law Office
Tokyo

Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht

Business-Manager-Visum in Japan:
Neue Hürden für Unternehmer ab Oktober 2025

Veröffentlicht am 01.10.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@cbbl-lawyers.de, Tel. +81 - 3 - 680 551 61www.mueller-law.jp

Im August 2025 veröffentlichte die japanische Regierung einen Entwurf zur Verschärfung der Anforderungen für die Ausstellung eines Business-Manager-Visums (keiei kanri visa).

Die Änderungen sollen im Oktober 2025 in Kraft treten und werden die Hürden für ausländische Unternehmer, die nach Japan einreisen möchten, erhöhen.

1. Welche Änderungen bringt die Reform des Business-Manager-Visums in Japan konkret?

Die Reform ist Teil einer breiteren Diskussion über Einwanderung und unternehmerische Aktivitäten ausländischer Staatsbürger in Japan.

  • Bisher genügte es, entweder ein Grundkapital von fünf Millionen Yen (rund 30.000 Euro) nachzuweisen oder zwei Vollzeitkräfte in Japan einzustellen.
  • Künftig soll das Mindestkapital auf 30 Millionen Yen (rund 180.000 Euro) erhöht werden.
  • Zusätzlich muss mindestens ein Mitarbeiter mit Wohnsitz in Japan in Vollzeit angestellt werden.

Damit entfällt die bisherige Wahlmöglichkeit: Künftig müssen beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein, d. h. sowohl hinsichtlich des Kapitals als auch hinsichtlich des Personals.

2. Welche Gründe führten zu der Reform des Business-Manager-Visums in Japan?

Hintergrund der Reform ist die Sorge, dass diese Visa-Kategorie missbraucht werden könnte, um Aufenthaltstitel für Japan zu erwerben, ohne dass ein tragfähiges Unternehmen aufgebaut oder Arbeitsplätze geschaffen werden.

Auch die Ergebnisse der jüngsten Wahlen dürften die Regierung dazu bewegen, die Maßnahmen zu verschärfen.

Für Inhaber eines Business-Manager-Visums hat die Reform weitreichende Folgen:

Wer unter dieser Visa-Kategorie ein Unternehmen in Japan gründen oder führen möchte, muss künftig erheblich mehr Kapital aufbringen und auch zwingend Personal einstellen. Auch schon bestehende Visa könnten im Rahmen der Verlängerung des Aufenthaltstitels den neuen Maßstäben unterliegen. Unternehmer sollten daher bereits jetzt prüfen, wie sie die neuen Kriterien erfüllen können – oder ob alternativ andere Visa-Kategorien für sie in Frage kommen.

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