Beratungsfelder:
Gesellschaftsrecht (Gesellschaftsgründungen, Joint Venture, Verschmelzungen, Unternehmenskauf, Due Diligence, Restrukturierungen), Handelsrecht (Vertriebsverträge, Lieferverträge, Lizenzverträge), Arbeitsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Corporate Compliance, Zulassungsverfahren, Forderungseintreibung, Vergleichsverhandlungen, Prozessführung vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichtsverfahren.
Besondere Spezialisierungen:
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg nach Japan und sichern Ihr Wachstum auf der rechtlichen Seite ab. Wir verhandeln auf Basis fundierter Mentalitätskenntnis und steuern die Gesprächsführung auf Wunsch auch bilingual Deutsch und Japanisch (Erfahrung als Dolmetscher kann eingebracht werden). Vertragsdokumente erstellen wir wahlweise zweisprachig in Deutsch (oder Englisch) und Japanisch oder auch nur auf Englisch.
Enge Kooperation mit deutschen Kollegen an anderen asiatischen Standorten in pan-asiatischen Projekten und Erfahrung bei Koordination solcher Projekte. Beispiele: Gründung in Japan für Asien-Head Quarter deutscher Hersteller an anderem asiatischen Standort; Ausarbeitung einheitlicher AGB und einheitlicher Corporate Compliance für alle Konzernniederlassungen Asien; Unterstützung von Schiedsverfahren in anderen asiatischen Ländern; Zeitgleiche Bearbeitung von Produkthaftungsfällen in allen asiatischen Zielländern (Recall etc.); Dreiländer-Verträge (Lizenzvertrag mit jap. Partner und Produktion in China etc.).
Repräsentative Tätigkeiten:
Verhandlungen mit Vertragshändlern in Japan über kooperative Vertragsbeendigung und Übergabe des Importgeschäfts an Tochtergesellschaft deutscher Hersteller; Kontaktaufnahme Gesellschafter Zielunternehmen für Übernahme sowie Verhandlung, Due Diligence und Vertragsgestaltung; Verhandlung und Umsetzung der Übernahme des Geschäftsanteils von einem japanischen JV-Partner; kartellrechtliche Begleitung von Übernahmeverhandlungen in Japan; Einstweilige Verfügungen vor japanischen Gerichten bei Markenrechtsverletzungen; Zulassungsverfahren über Lebensmittelzusatzstoff und Zulassungsverfahren Medical Divices.
Was uns auszeichnet:
Wir tun nur das, was wir können und konzentrieren uns auf den deutsch-japanischen Rechtsverkehr und unterstützen auch Mandaten aus anderen deutschsprachigen Ländern. Wir sind Mentalitätsmittler sowohl im Verhältnis zu Geschäftspartnern und Konkurrenten als auch gruppenintern wenn es interkulturelle Hürden zu überwinden gibt mit lokalem Management in japanischen Niederlassungen.
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei und nehmen z.B. keine Mandate im Familienrecht an.
Wir beraten von Mensch zu Mensch:
Wir hören gut zu, versuchen Sie, Ihr Unternehmen sowie Ihr spezielles Umfeld zu verstehen und bieten Ihnen konkrete, praxistaugliche Lösungsansätze.
Wir sprechen Ihre Sprache:
Die leitenden Anwälte unserer Kanzlei sind zweisprachig und kennen Kultur sowie geschäftliche Gepflogenheiten in Deutschland und Japan. Festangestellte japanische Assistentinnen mit langjähriger Erfahrung in Deutschland leisten effiziente Übersetzung von Dokumenten.
Unser Netzwerk:
In Japan haben wir ein Netzwerk von japanischen Anwaltskollegen mit besonderen Branchenkenntnissen und Patentanwälten sowie Steuerberatern, welche projektbezogen eingebunden werden können.
Wir sind Gründungsmitglied der „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien ADWA“ (www.adwa-law.com) und dadurch in den wichtigsten asiatischen Standorten (Shanghai – Tokyo – Seoul – Singapore – Bangkok) durch Niederlassungen vertreten. Darüber hinaus verfügen wir über Korrespondenzkanzleien in praktisch allen anderen asiatischen Ländern.