Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Belarus
Corona/COVID-19: zusätzliche Maßnahmen in Weißrussland
08.04.2020
Das belarussische Gesundheitsministerium trifft wegen der Corona-Pandemie zusätzliche Maßnahmen gegen Epidemien ohne bisher drastische Einschränkungen einzuführen
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru
Neben Schweden zählt Belarus/Weißrussland zu den europäischen Ländern, in denen drastisch einschränkende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bisher abgelehnt wurden, auch wenn das Coronavirus sich in der ganzen Welt heftig weiter ausbreitet. Das bedeutet, dass in Belarus keine Quarantäne verhängt wurde, keine Ein- oder Ausreisebeschränkungen eingeführt wurden, es kein Verbot für Inlandsverkehr gab und öffentliche Veranstaltungen und Sportevents nicht abgesagt wurden. Zudem wurden weder Hoch-, noch Berufsfachschulen, weder Kitas, noch allgemeinbildende Schulen geschlossen.
Mittlerweile gibt es 1066 bestätigte Corona-Infektionen in Belarus und 13 Todesfälle (Stand 8. April 2020), so berichten offene öffentliche Quellen.
Auf Einladung des weißrussischen Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko traf am 07. April 2020 eine Mission der Weltgesundheitsorganisation zu Besuch in Belarus ein, um die Effektivität der gegen Epidemie ergriffenen Maßnahmen einzuschätzen.
Das belarussische Gesundheitssystem unterscheidet sich von den meisten anderen europäischen Gesundheitssystemen dadurch, dass es hier seit den Zeiten der Sowjetunion einen sanitär-epidemiologischen Dienst sowie Infektionskrankenhäuser gibt.
Diese Einrichtungen bieten die Möglichkeit, im Zuge einer epidemiologischen Ermittlung Kontakte von Personen, die mit dem Coronavirus infiziert wurden, festzustellen.
Derzeit müssen alle über den Nationalen-Flughafen „Minsk nach Belarus einreisenden Personen ihre Körpertemperatur messen lassen. Bei Verdacht auf eine Virusinfektion werden sie auf COVID-19 getestet.
Ein weiterer Schritt bei nachgewiesenen Corona-Fällen bezieht sich auf die Feststellung von Kontakten aus dem ersten Kreis. Dazu zählt man die Personen, die eng mit den Infizierten in Kontakt standen. Dazu zählen Mitarbeitende, Mitreisende, Verwandtschaft etc.
Die neuen Maßnahmen der Regierung sind darauf gerichtet, die sozialen Kontakte von/mit bereits COVID-19 infizierten Personen nach Möglichkeit zu minimieren. Jeder Fall von gesicherter COVID-19-Infektion wird durch das örtliche Gesundheitsamt unter Kontrolle gestellt. Coronavirus-infizierte Personen werden befragt, um ihre Kontakte festzustellen und die weitere unkontrollierbare Coronavirus-Ausbreitung zu vermeiden. In Ausnahmefällen kann auch die Polizei einbezogen werden.
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erließ der belarussische Ministerrat am 25. März 2020 die Verordnung Nr. 171: Danach müssen Einreisende sich nach Ankunft in Belarus für 14 Tage in Quarantäne begeben (Selbstisolierung in einem Haus oder einer Wohnung) und dürfen nicht weiter ausreisen. Dies gilt ab 27. März 2020 für Reisende, die aus Gebieten, in denen Erkrankungsfälle festgestellt worden sind, nach Belarus einreisen.
Weiterhin wurden durch diese Verordnung einige Beschränkungen für den Güterverkehr auf der Durchfahrt (darunter aus Russland nach Europa und in die Ukraine) vorgeschrieben. Die Fahrer dürfen nur die republikanischen Autostraßen befahren. Ruhepausen machen, Essen und Tanken dürfen sie nur an bestimmten Stellen. Darüber hinaus haben sie wegen der Corona-Gefahr das Land binnen 24 Stunden zu verlassen.
Experten zufolge könnten diese verschärften Maßnahmen und zusätzlichen Schritte aufrechterhalten werden, bis die Anzahl der Infizierten 1200 - 1500 Menschen erreicht hat. Danach seien strenge Beschränkungen kaum zu vermeiden.
Wegen des sich stürmisch verbreitenden Coronavirus hatte die belarussische Regierung bereits per Dekret Nr. 149 vom 17. März 2020 ein zeitweiliges Verbot eingeführt, wonach einige Medizinwaren (dies betrifft in erster Linie Schutzkleidung, Atemschutzmasken und Schutzbrillen) und Heilmittel, unabhängig von ihrem Ursprungsland, nicht aus Belarus ausgeführt werden dürfen.
Diese Beschränkungen traten am 19. März 2020 in Kraft. Das Verbot gilt jedoch für Vertrags-Beziehungen, die ab dem 16. März 2020 entstanden sind und voraussichtlich bis zum 1. Juni 2020.
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