Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Coronavirus-Krise: Ausnahmen bei Insolvenzverfahren zum Wohle der Allgemeinheit in Spanien
07.04.2020
Aufgrund von Ausnahmebestimmungen in dem königlichen Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März zum nationalen Alarmzustand genehmigte das Handelsgericht Nr. 3 von Valencia einem insolventen Textilunternehmen die Produktion von Schutzkleidung - zum Interesse des Gemeinwohls.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Grundsätzlich steht derzeit die Rechtspflege still, Ausnahmen sind aber in dem genannten Gesetzesdekret vorgesehen. Auf dieser Grundlage genehmigte das zuständige Handelsgericht auf Antrag der Insolvenzverwaltung und des Mehrheitsgesellschafters die Wiederaufnahme der bereits stillgelegten Produktion eines sich in Abwicklung befindlichem Textilunternehmen, um dringend benötigte Schutzkleidung für das Sanitätspersonal herzustellen.
Das Gericht stellt in seiner Entscheidung ausdrücklich fest, dass die Wiederaufnahme der Produktion eines sich in Abwicklung befindlichen Unternehmens mit den gesetzlichen Vorschriften über das Insolvenzverfahren vereinbar ist und dass die soziale Funktion des Insolvenzverfahrens es erlaube, neben den Interessen der Gläubiger, auch Interessen des Gemeinwohls zu berücksichtigen.
Weiterführende Links:
- Ausführliche Informationen des auf spanisches Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalts, Michael Fries aus Madrid, finden Sie hier:
https://mmmm.es/de/nachrichten-anwaelte/news/coronavirus-spanien-insolvenzverfahren-wiederaufnahme-produktion-allgemeininteresse/ - Zum königlichen Gesetzesdekret 8/2020 vom 17. März:
https://www.boe.es/boe/dias/2020/03/18/pdfs/BOE-A-2020-3824.pdf - Informationen zu den Verfahren und Rechten in der Quarantäne:
https://www.mmmm.es/de/nachrichten-anwaelte/news/spanien-coronavirus-verfahren-rechte-quarantaene/
Sie haben weitere Fragen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf Unternehmen in Spanien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86