Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Dänische Anforderung zur Registrierung der täglichen Arbeitszeit

30.06.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Ab dem 1. Juli 2024 sind alle dänischen Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter in einem objektiven, zuverlässigen und zu-gänglichen System zu erfassen, auf das der einzelne Arbeitnehmer zugreifen können muss. Ziel des neuen Gesetzes ist es unter anderem sicherzustellen, dass die Regeln zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit (48 Stunden) eingehalten werden.

Es gibt eine sehr enge Ausnahme für Top-Manager und bestimmte Spezialisten, die ihren Arbeitstag vollständig selbst gestalten. Darüber hinaus können Mitarbeiter konkret ausgenommen werden, bei denen die Dauer der Arbeitszeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt werden kann. Wenn Sie also von den Arbeitszeitregeln ausgenommen sind, muss dies im Arbeitsvertrag angegeben werden.

Sie wünschen Beratung zu den Anforderungen der Registrierung der Arbeitszeit in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37