Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Dänische Auslegung des Haltebonus' bei vorzeitiger Kündigung
03.06.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Es kann für ein Unternehmen attraktiv sein, Schlüsselmitarbeitern einen Bindungsbonus oder Haltebonus anzubieten – d.h. einen Bonus dafür, dass sie ihre Stelle nicht vor einem bestimmten Datum kündigen.
Gemäß § 17a des dänischen Angestelltengesetzes hat ein angestellter Mitarbeiter im Allgemeinen Anspruch auf einen anteiligen Anteil seines Bonus, wenn er kündigt und ausscheidet, bevor ein Bonuszeitraum abgelaufen ist. Bisher wurde allgemein angenommen, dass die Regelung im Wesentlichen uneingeschränkt auch für Halteboni gilt, weshalb dänische Unternehmen im Allgemeinen zurückhaltend waren, einen Haltebonus anzubieten.
Der dänische Oberste Gerichtshof hat jedoch in einem Urteil festgestellt, dass ein Haltebonus, der daran gebunden ist, dass der Mitarbeiter bis zu einem bestimmten Datum in seiner Position bleibt und keine Vergütung für eine besondere Arbeitsleistung darstellt und der Bonus daher keinen Charakter eines Lohnzuschlags mit verzögerter Zahlung hat, sondern stattdessen eine Belohnung ("Award") dafür ist, in einer kritischen Phase für das Unternehmen in der Position zu bleiben, dem Mitarbeiter keinen Anspruch auf einen anteiligen Anteil dieses Bonus bei vorzeitiger Kündigung gewährt.
Sie wünschen Beratung zur Auslegung des Haltebonus' bei vorzeitiger Kündigung nach dem dänischen Angestelltengesetz? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37