Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Die dänische Luftfahrtgesetzgebung wird an die Änderungen des Montrealer Übereinkommens über die internationale private Luftfahrt angepasst
10.03.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Da das dänische Luftfahrtgesetz, das den Luftverkehr innerhalb des dänischen Hoheitsgebiets regelt, auf dem Montrealer Übereinkommen von 1999 basiert – welches den internationalen privaten Lufttransport von Passagieren, Reisegepäck und Gütern reguliert – hat der dänische Gesetzgeber die Haftungsbegrenzungsbeträge im Luftfahrtgesetz entsprechend den Erhöhungen der Haftungsbegrenzungen im Montrealer Übereinkommen angehoben, die am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten sind.
Die maximalen Entschädigungsbeträge wurden auf die folgenden Werte erhöht:
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Personenschäden (Tod oder Körperverletzung) wurde auf 151.880 SZR (Sonderziehungsrechte) erhöht;
- die Haftung für Verspätungen (verspäteter Transport von Passagieren) wurde auf 6.303 SZR erhöht;
- die Haftung für Gepäckschäden (Zerstörung, Verlust, Beschädigung, verspäteter Transport) wurde auf 1.519 SZR erhöht;
- und die Haftung für Güterschäden (Zerstörung, Verlust, Beschädigung, verspäteter Transport) wurde auf 26 SZR pro Kilogramm angehoben.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37