Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Das Ende der Grundrechtseinschränkungen in Spanien: Erleichterungen für Spanienreisen
14.05.2021
Das Ende des verfassungsmäßigen Alarmzustandes in Spanien am vergangenen 9. Mai bewirkt die Aufhebung aller Grundrechtseinschränkungen in Spanien.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Christian Krause, Rechtsanwalt, krause@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Dennoch gelten weiterhin verschiedenen Restriktionen, insbesondere im Gastronomiebereich. Worauf bei Reisen nach Spanien zu achten ist erklärt, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst:
Was ist bei Reisen nach Spanien nach dem Ende des Alarmzustandes zu beachten?
Sie haben weitere Fragen zu den Bedingungen der Einreise nach Spanien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86