Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht
Das Konzessionsgesetz der Ukraine
14.02.2020
Am 20. Oktober 2019 trat das Gesetz der Ukraine „Über die Konzession“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt), das am 3. Oktober 2019 verabschiedet worden war, in Kraft. Dieses Gesetz gleicht die Interessen aller sich um eine Konzession bewerbenden Teilnehmer aus.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Finden Sie nachfolgend in unserer Publikation "Legal Alert: Das Konzessionsgesetz der Ukraine" Ausführungen zu
- Anregung der Konzession, Auswahl des Konzessionärs
- Konzessionswettbewerb, Wettbewerbsdialog
- Transformation des Pachtvertrags
- Konzessionsvertrag
- Übergabe der Grundstücke
- Staatliche Förderung
in der Ukraine. Gelangen Sie hier zum Download.
Haben Sie Fragen zum Konzessionsgesetz oder anderen Themen des Wirtschaftsrechts in der Ukraine? Sprechen Sie uns gerne an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54