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Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca (Balearen)

28.01.2019

Seit dem 8. Dezember 2018 kommt der Entscheidung der Gemeinde über die Bauabnahme wieder eine entscheidende Bedeutung bei der Benutzung von Immobilien auf Mallorca zu.

Seit dem 8. Dezember 2018 kommt der Entscheidung der Gemeinde über die Bauabnahme wieder eine entscheidende Bedeutung bei der Benutzung von Immobilien auf Mallorca zu, denn sie ist dem Antrag auf Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad de primera ocupación) beizufügen. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung dient dem Nachweis, dass eine Immobilie bewohnt werden kann. Ohne Bewohnbarkeitsbescheinigung können ferner Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, etc. nicht bezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/blog/spanien-immobilienrecht/bewohnbarkeitsbescheinigung-mallorca/

Daniel Cano
Rechtsanwalt und Abogado inscrito, Palma (Mallorca)