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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Die spanische Hotel- und Tourismusbranche im Sommer 2020

19.10.2020

Die Hotel- und Tourismusbranche wurde bekanntlich von der COVID-19-Pandemie besonders hart getroffen. Speziell Spanien, als Urlaubsland bekannt und beliebt, hat die Folgen übermäßig zu spüren bekommen. Vor allem die Urlauber aus dem Ausland blieben aus.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Hier die Zahlen:

Im Sommermonat Juli gab es im Vergleich zum Vorjahr in Gesamtspanien über 70% weniger Übernachtungen. Nur ca. 60% der Hotels und Pensionen öffneten überhaupt ihre Türen und stellten damit etwas mehr als 50% der sonst zur Verfügung stehenden Betten zur Verfügung. Die Übernachtungspreise fielen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8,2 %. Es logierten um 35% weniger Gäste.

Etwas abgefedert wurde der auswärtige Gästerückgang dank der Entscheidungvieler Spanier im eigenen Land Urlaub zu machen. Von den 4,3 Millionen Gästen, kamen 3,2 Millionen aus Spanien und nur 1,1 Millionen aus anderen Ländern.1

Anders als die Gästezahlen vermuten lassen, verzeichneten die Hoteltransaktionen auf spanischem Territorium jedoch grds. positive Entwicklungen: Auf der Liste der europäischen Investitionen im Hotelsektor steht Spanien - mit einem Investitionszuwachs von 52 % verglichen zum ersten Halbjahr 2019 - immerhin an dritter Stelle, hinter dem GB und Deutschland.2 Das Vertrauen in eine mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Tourismussektors in Spanien ist somit weiterhin ungebrochen groß und die Bereitschaft zu investieren vorhanden. Die aktuelle Situation bietet auch einen größeren Verhandlungsspielraum, was wiederum die Investitionsbereitschaft stimuliert.

Mietverträge von Hotels unterliegen dem spanischen Gewerbemietrecht. Diese zeichnen sich durch ein hohes Maß an Vertragsfreiheit aus, weshalb bei der Bestimmung der gegenseitigen Vertragspflichten, die jeweilig getroffenen Vertragsregelungen heranzuziehen sind. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft spanische Gewerbemietverträge Regelungen zu Ausnahmesituationen oder zu „höherer Gewalt“ enthalten werden. Bereits von spanischen Gerichten als Rechtsgrundsatz im Bereich gewerbliche Mietverhältnisse anerkannt, gilt die clausula rebus sic stantibus, also der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ als Ausnahmetatbestand.3

Die spanische Politik blieb und bleibt jedoch auch nicht tatenlos. Die kanarischen Inseln, die aufgrund ihres Klimas und der ganzjährig milden Temperaturen, besonders im Winter bei ausländischen Gästen beliebt sind, hat beispielsweise bereits Mitte August eine globale Reiseversicherung für alle Touristen, die den Archipel besuchen, abgeschlossen. Diese erstattet im Falle einer COVID-19-Erkrankung jedem Touristen die Arzt- und mögliche Quarantänekosten und insbesondere Rückführungskosten ins Heimatland. Ab Oktober 2020 wurde auch ein sicherer Reisekorridor eingerichtet, dessen wichtigste Maßnahme die Vornahme eines PCR Test vor oder zum Zeitpunkt der Einreise auf den Kanaren ist. Dank dieser Maßnahmen rechnet der Tourismussektor für die Kanaren mit einer Belegung von ca. 50 % der vorhandenen Gästebetten in der nun startenden Hauptsaison, dem Winter 2020/2021.

Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Gäste mit der sinkenden Zahl der Ansteckungen steigen wird. Hoffnung besteht, dass die getroffenen Maßnahmen greifen und den Sektor stabilisieren. Der Ausblick auf die spanischen Tourismus- und Hotelbranche ist somit nicht ganz so negativ wie ursprünglich erwartet.

Originalbeitrag in: Das "verflixte Jahr 2020: Auswirkungen der Pandemie auf die spanische Hotel- und Tourismusbranche

1 Pressemitteilung des Instituto Nacional de Estadística (INE), https://www.ine.es/daco/daco42/prechote/cth0720.pdf

2 https://www.cushmanwakefield.com/en/insights/european-hotels-investment-market

3 Weiterführende Ausführungen zur Auswirkung pandemiebedingter Schließungsanordnungen bzw. Umsatzverlust auf gewerbliche Mietverhältnisse in Spanien: Rechtsanwalt & Abogado Janis Amort in „Immobilien und Finanzierung“, Auflage 06/2020, Seiten 262f.

Sie haben weitere Fragen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die spanische Hotel- und Tourismusbranche? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86