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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Die städtebauliche Amnestie auf den Balearen (Spanien) ist nunmehr da!

30.05.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partner in Palma, Herrn Carlos Anglada Bartholmai, Abogado, anglada@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 97 171 70 34www.mmmm.es


Am 24. Mai hat die Regierung der Balearen ein Gesetzesdekret erlassen, das zur Vereinfachung und Rationalisierung von Verwaltungsakten dienen soll. Die wichtigste Maßnahme des Gesetzesdekretes ist die Möglichkeit, illegale Bauten zu legalisieren, die so genannte städtebauliche Amnestie, über die in den letzten Monaten sehr viel gesprochen und geschrieben wurde.

Die Vorschrift orientiert sich sehr an der gleichwertigen Maßnahme, die vor 10 Jahren auf den Balearen mit dem so genannten Decret Company in Kraft war.

Das Gesetzesdekret beschränkt die Anwendung der Amnestie ausdrücklich auf ländliche Immobilien, städtische Immobilien dürfen diese Maßnahme daher nicht in Anspruch nehmen. Sie gilt grundsätzlich für Bebauungen, die 8 Jahre vor dem Erlass des königlichen Dekretes errichtet wurden – denn 8 Jahre ist die Verjährungsfrist. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahme bei geschützten Landgebieten nur für jene Gebäude(teile) und Nutzungen gilt, die vor dem Erlass des städtebaurechtlichen Dekretes vom 29. Mai 2014 errichtet wurden und bei Naturschutzgebieten vor dem 10. März 1991, also vor Erlass des Gesetzes über Naturschutzgebiete. Das Gesetzesdekret lässt dabei einige nicht definierte Grauzonen; diesbezüglich wird man in der Praxis sehen, welche Einstellung die Verwaltung zu diesen Grauzonen hat.

Das neue Dekret ermöglicht für einen begrenzten Zeitraum von 3 Jahren, dass der Eigentümer ein Projekt zur Legalisierung der einst illegalen Bauten bei der Gemeinde einreicht. Im Gegenzug wird der Gemeinde neben den normalen Genehmigungsgebühren eine weitere „Geldleistung“ – um nicht den Begriff des Bußgeldes zu verwenden – zu entrichten sein, die im ersten Jahr der Geltung der Vorschrift 10% des Wertes der zu legalisierenden Bauten beträgt und in den weiteren Jahren auf 12,5% bzw. 15% ansteigt. Zum anderen muss dem Antrag ein technisches Projekt beigefügt werden, das Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung oder des Wasserverbrauchs bzw. eine Erhöhung der Energieeffizienz beinhaltet.

Die Grundvoraussetzung ist jedenfalls, dass der zu legalisierende Teil des Gebäudes Bestandsschutz hat; dafür reicht es nicht aus, einfach zu behaupten, dass es vor mehr als acht Jahren ausgeführt wurde, vielmehr muss man dies mit einem rechtlich zulässigen Beweismittel nachweisen können.

Die Maßnahme ist allerdings noch nicht wirksam. Hierfür ist es zunächst erforderlich, dass die Inselräte, die in städtebaulichen Angelegenheiten zuständig sind, für die jeweilige Insel die Einführung dieses außerordentlichen Legalisierungsverfahrens genehmigen.

Monereo Meyer Abogados begleitet sie gerne beim gesamten Legalisierungs- und Eintragungsverfahren im Grundbuch. Gerne stellen wir ebenfalls für die technischen Projekte den Kontakt zu Fachleuten unseres Vertrauens her.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Artikel von Carlos Anglada in LEX - DAS DEUTSCH-SPANISCHE RECHTSPORTAL der AHK Spanien: "Die Regierung der Balearen erlässt eine städtebauliche Amnestie" | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal (ahk.es)

Sie wünschen Beratung zur städtebaulichen Amnestie auf den Balearen (Spanien)? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86