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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Digitale Abhaltung auch von Verwaltungsorgansitzungen in Spanien

15.07.2021

Als Reaktion auf die Corona-Situation, wurde mit Königlichem Gesetzesdekret die Möglichkeit eingeführt, ausnahmsweise während des gesamten Jahres 2021 Gesellschafter- und Hauptversammlungen digital abzuhalten, ohne dass diese Regelung ausdrücklich in der Satzung aufgenommen sein musste.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Christian Krause, Rechtsanwalt, krause@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Mit 27. Januar wurde diese Möglichkeit dann auch auf Sitzungen der Verwaltungsorgane erweitert (Königliche Gesetzesdekret 2/2021 vom 26. Januar).
Bei der derzeit stattfindenden Anpassung des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/828 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2017 wurde diese ursprünglich als Ausnahme eingeführte Möglichkeit aufgegriffen. Der Entwurf sieht die digitale Teilnahme an Gesellschafterversammlungen spanischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor, ebenso wie die Abhaltung vollständig digitaler Sitzungen der Gesellschaftsorgane. Damit führt das spanische Recht einen großzügigen Spielraum zur Selbstregulierung für den Verwaltungsrat ein.
Mit Inkrafttreten des angepassten Kapitalgesellschaftsgesetzes sollten Unternehmen in Spanien ihre Satzungen mit Blick auf die Neuregelungen anpassen.

Näheres dazu lesen Sie im Beitrag: Digitale Sitzungen in Spanien nun auch für Verwaltungsorgane möglich (mmmm.es)

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86