Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
Digitalisierung der Finanzämter in Rumänien
Mehr Transparenz für rumänische Finanzämter durch Digitalisierungsmaßnahmen
17.06.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro
Künftig dürfte den rumänischen Finanzämtern kaum mehr ein Detail aus den Büchern der Steuerpflichtigen entgehen. Kernpunkt der aktuellen Gesetzgebung ist ein steuerlicher Digitalisierungsmarathon, gekennzeichnet durch die Einführung von Meldesystemen in einem Umfang, der in der gesamten Region Rekorde brechen könnte: SAF-T, RO e-Factura, RO e-transport, RO e-Seal und e-TVA sind nur die am meisten diskutierten Softwareanwendungen.
Ab Juni 2025 sind alle ansässigen und nichtansässigen registrierten Unternehmen beispielsweise verpflichtet, ihre Umsätze mittels SAF-T („Standard Audit Form-Taxes“) an die Finanzämter zu melden.
Neben der Fülle der Meldepflichten werden wegen des hohen Budgetdefizits in der rumänischen Finanzkasse in diesem Jahr voraussichtlich auch die Steuerpflichten aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde beispielsweise eine vor einigen Jahren abgeschaffte Steuer für normalerweise von der Gebäudesteuer ausgenommene Gebäude – wie zum Beispiel Windturbinen oder Funkmasten -, wieder eingeführt.
Ausführliche Hinweise zum Thema der digitalen Meldepflichten gegenüber den rumänischen Finanzbehörden finden Sie hier.
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