Aktuelles zum brasilianischen Wirtschaftsrecht
Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien-Schweiz vom brasilianischen Bundessenat genehmigt
01.06.2021
Das Abkommen, das vom Ständerat und Bundesrat der Schweiz bereits im Jahre 2019 und von der Abgeordnetenkammer in Brasilien am 05.03.2020 verabschiedet worden war, ist am 24.02.2021 nun auch vom brasilianischen Bundessenat genehmigt worden und bedarf jetzt nur noch der Veröffentlichung durch eine Verordnung des Bundespräsidenten, um in Brasilien rechtliche Wirkungen zu entfalten.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Rio de Janeiro Herrn Arthur Stüssi Neves, Partner der Steuerabteilung, a.stussi@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 21 - 250 972 34, www.snasp.com.br
In seinen 30 Artikeln regelt das Abkommen einige der wichtigsten Fragen der grenzüberschreitenden Steuerbeziehungen, beseitigt rechtliche Unsicherheiten und Verzerrungen und stimuliert den Investitionsfluss natürlicher und juristischer Personen zwischen beiden Ländern.
Wir möchten folgende Regelungen hervorheben:
a) Das Abkommen umfasst folgende brasilianische Steuern (i) Körperschaftssteuer (IRPJ); (ii) Einkommenssteuer (IRPF), und (iii) Sozialabgabe auf den Nettogewinn (CSLL) – die im Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind und, seitens der Schweiz, die Aufnahme der Kantonssteuern.
b) Neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung und der eventuellen Doppel-Nichtbesteuerung sowie einer allgemeinen Antimissbrauchsklausel („LoB Clause"), sind sowohl die transparenten Organisationen (Partnerships, Trusts) auch die kollektiven Investoren (Investmentfonds) Gegenstand des Abkommens.
c) Obwohl Dividenden in Brasilien momentan nicht an der Quelle besteuert werden, regelt das Abkommen die Reduzierung der Quellensteuer für an effektiv Begünstigte der Gesellschaft gezahlte Dividenden, die weniger als 10% an deren Kapital halten, auf 10%.
d) Was die Zinsen angeht, regelt das Abkommen die Reduzierung des Quellensteuersatzes auf von Banken für den Kauf von Ausrüstungen und/oder Investitionsprojekte angebotene Finanzierungen mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren auf 10%.
e) Für die Zahlung von Royaltys ist ebenfalls ein reduzierter Steuersatz von 10% vorgesehen, wobei jedoch solche für die Nutzung oder Nutzungsrechte von Industrie- und Handelsmarken ausgenommen sind.
f) Für technische Dienstleistungen wurde eine spezifische Definition festgelegt: Verwaltungs- und wissenschaftliche Dienstleistungen gehören nun nicht mehr zu den technischen Dienstleistungen. Der Quellensteuersatz wurde hier ebenfalls auf 10% beschränkt und liegt damit unter den Regelsteuersatz von 15%.
Das Steuerrechtsteam von Stüssi-Neves Advogados verfolgt aufmerksam die Veröffentlichung der Verordnung des Präsidenten und steht für Rückfragen zu dem Doppelbesteuerungsabkommen jederzeit gern zur Verfügung.
Sie wünschen Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Brasilien und der Schweiz? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Gustavo Stüssi Neves und sein Team in São Paulo stehen Ihnen gerne zur Verfügung: stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 00