Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Einreise nach Spanien

23.11.2020

Ab 23. November negativer PCR-Test nötig

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Ab 23. November 2020 müssen alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, einen negativen PCR-Covid-19-Test vorweisen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind gemäß Verordnung vom 11. November 2020, Anlage II derzeit als Risikoländer geführt. Der PCR darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorgelegt werden.

Auf den Kanarischen Inseln müssen bereits seit 14. November 2020 alle Reisende (auch diejenigen, die aus anderen Landesteilen Spaniens einreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Derzeit werden dort noch sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Ab 23. November muss dann allerdings auch auf den Kanaren ein negativer PCR vorgelegt werden.

Nähere Informationen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534

Sie haben weitere Fragen zur Einreise z.B. von Mitarbeitern nach Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86