Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht
Einsatz generativer KI-Tools ausländischer Herkunft in China
28.10.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com
Chancen und rechtliche Herausforderungen für KMUs
Die effektive Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht es Unternehmen, manuelle und sich wiederholende Arbeitsabläufe zu unterstützen und zu automatisieren, was zu Kosteneinsparungen und einer profitableren Geschäftstätigkeit führt.
Chinesische Unternehmen haben die Vorteile von generativen KI-Tools bereits erkannt. Laut einer neuen Studie des SAS-Instituts setzen 83% der Unternehmen in China KI-Tools in Vertrieb, Marketing, Produktion und anderen Bereichen ein.
Angesichts des intensiven Wettbewerbs, Kostendrucks und anderer marktspezifischer Herausforderungen in China ist es für KMUs essenziell, sich auch vor Ort in China mit KI auseinanderzusetzen, um ggf. generative KI-Tools in ihre Geschäftsaktivitäten in China integrieren zu können, und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu sichern.
Für Tochtergesellschaften ausländisch-investierter Unternehmen in China stellt sich jedoch die Frage, ob und inwieweit es technisch und rechtlich möglich bzw. zulässig ist, generative KI-Modelle ausländischer Herkunft in China einzusetzen. KMUs sollten sich daher mit den einschlägigen Gesetzen in China vertraut machen, um mögliche rechtliche Risiken identifizieren und bewerten zu können.
In dem aktuellen Beitrag mit dem Titel "Generative KI für KMUs und rechtliche Herausforderungen bei deren Einsatz in China" geben die Autoren u.a. einen Überblick über den lokalen KI-Markt und zeigen praktische Anwendungsbeispiele für generative KI im Unternehmen. Zudem fassen die Autoren den aktuellen Rechtsrahmen für KI in China zusammen, beleuchten rechtliche Herausforderungen und Risiken bei der KI-Implementierung im Unternehmen und geben Empfehlungen zur Risikominimierung. Den Beitrag finden Sie als Auszug aus dem Compliance Berater hier.
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