Unsere Rechtsanwaltskanzlei in China

Rechtsanwalt
Burkardt & Partner, Shanghai
Telefon: +86 - 21 - 632 100 88
E-Mail: burkardt@cbbl-lawyers.de
Kontakt
Burkardt & Partner – Rechtsanwälte
Ihre deutschsprachigen Anwälte in China
Burkardt & Partner ist eine in Shanghai ansässige und in ganz China zugelassene Rechtsanwaltskanzlei unter deutscher Leitung.
Wir verfügen über langjährige China-Erfahrung und beraten vornehmlich mittelständische Investoren aus Deutschland, Österreich nu der Schweiz bei deren Investitionen in China.
Unser deutsch-chinesische Team besteht aus Rechtsanwälten mit bis zu 20 Jahren Berufserfahrung und einem praktischen Verständnis für beide Kultur- und Rechtskreise.
Eingebettet in ein Netzwerk aus Steuer-, Personal und Versicherungsberatern, bietet Burkardt & Partner eine umfassende gerichtliche und außergerichtliche Beratung in allen investitionsbezogenen Rechtsfragen in China. Diese umfasst insbesondere ausländische Direktinvestitionen (FDI), inklusive Joint Ventures, 100 %-ige Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften, Regional Headquarters, Repräsentanzen, das Chinesische Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht sowie neben zahlreichen weiteren Rechtsgebieten die Bereiche Compliance und Korruptionsbekämpfung in China sowie Government Relationship Management gegenüber den chinesischen Behörden.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Chinesisch und Englisch.
Gründung: 2013
Rechtsanwälte gesamt: 13, davon deutschsprachig: 3
Standorte: Shanghai (VR China)
Mandantenstruktur:
Mittelständische Unternehmen, aber auch Unternehmensgruppen und internationale Industriekonzerne aus Deutschland, der Schweiz und Österreich
Branchen:
Wir beraten vor allem - aber nicht nur - in folgenden Branchen: Automobil, Maschinenbau, Anlagenbau, Ingenieurswesen, Chemie, Konsumgüter, Lebens- und Genussmittel, Medizingeräte, Kosmetik, Bau, Transport- und Logistik. Bitte erfragen Sie unsere Expertise, sollten Sie Ihre Branche nicht unter den vorstehenden Branchen finden!
Beratungsfelder:
- ausländische Direktinvestitionen (FDI), inklusive Joint Ventures, 100 %ige Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften, Regional Headquarters, Repräsentanzen;
- Chinesisches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht;
- Compliance und Korruptionsbekämpfung in China;
- Durchführung von Buch- und Unternehmensanalysen (Due Diligence), insbesondere vor Unternehmenskäufen in China;
- Erstellung von Rechtsgutachten im chinesischen Recht (legal opinion);
- Gerichtliche Streitbeilegung, insbesondere arbeits-, zivil- und verwaltungsrechtliche Gerichts- und Behördenverfahren in China, Schiedsverfahren, inklusive SHIAC und CIETAC, außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation);
- Gewerbliche Schutzrechte, -strategien und deren Durchsetzung in China, inklusive Markenregistrierung*;
- Herstellung von Behördenkontakten (Government Relationship Management);
- Immobilien- und Baurecht;
- Insolvenzrecht, insbesondere Restrukturierungen und Liquidation von Unternehmen in China;
- Integrierte Revision und Business Audit;
- Investitionsanalyse (Recht/Steuer*);
- Juristische Übersetzungen von chinesischen, englischen und deutschen Verträgen;
- Kartellrecht (Anti-Dumping);
- Standortvergleich (Recht/Steuer*);
- Unternehmens- und Einkommenssteuerrecht*;
- Technologietransfer- und Lizenzvergaberecht;
- Produkthaftungsrecht inklusive Produktrückrufe (recalls);
- IT-Recht;
- Umwelt- und Energierecht (Einhaltung von Umweltstandards wie WEEE und RoHS);
- Verschmelzung und Unternehmenskäufe (Mergers & Acquisitions/Asset und Share Deals);
- Vertriebs- und Handelsrecht.
*In Kooperation mit unseren Netzwerk-Partnern
- viele Geschäftsbereiche in der Volksrepublik China nur in Zusammenarbeit mit einem chinesischen Partner offen stehen?
- ein Joint Venture ohne Zustimmung des chinesischen Partners nicht liquidiert werden kann?
- zur Anbahnung von Geschäften eine Repräsentanz ohne eigene Rechtspersönlichkeit gegründet werden kann und dass der Hauptrepräsentant den Behörden für die ordentliche Buchführung und die Abführung von Steuern haftet?
- ein ausländisches Unternehmen keine chinesischen Staatsbürger in der Volksrepublik China direkt beschäftigen kann, sondern sich hierfür einer Personaldienstleistungsgesellschaft bedienen muss?
- das gesetzliche Stammkapital zur Gründung einer GmbH mit ca. 3.500 € sehr niedrig ist, die chinesischen Behörden aber je nach Gesellschaftszweck trotzdem bis zu 120.000 € von in ausländischen Eigentum stehenden Unternehmen fordern?
- in der Volksrepublik China Lohnnebenkosten je nach Standort des Unternehmens und Herkunft des Arbeitnehmers variieren können?
- es in der Volksrepublik China kein Privateigentum an Grundstücken gibt, sondern nur ein zeitlich begrenztes Landnutzungsrecht, welches zwischen chinesischen und ausländisch-investierten Nutzern unterscheidet?
- bei Abschluss eines Lizenzvertrages der Lizenzgeber garantieren muss, dass die lizenzierte Technologie geeignet ist, das vereinbarte Vertragsziel zu verwirklichen?
- in der Volksrepublik China ein für das Unternehmen rechtlich bindender Vertrag durch Nutzung des offiziellen Firmenstempels abgeschlossen werden kann?
rbb24 / 22.01.2021:
Hintergrundbeitrag zur Niederlassung der TESLA Gigafactory in Grünheide
Online Zusammenfassung des Interviews mit unseren CBBL-Rechtsanwälten, Herrn Rainer Burkart, Shanghai/China, sowie Herrn Klaus Thiedmann, Chicago/USA, zur TESLA Gigafactory.
Lesen Sie hier:
https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/tesla/2021/01/tesla-gruenheide-elektro-mobilitaet-genehmigungsverfahren.html
CHINAHIRN Newsletter / Dez. 2020:
Interview zum ersten chinesischen Zivilgesetzbuch
Interview mit unserem CBBL-Rechtsanwalt Herrn Rainer Burkardt, Shanghai/China, zum ersten chinesischen Zivilgesetzbuch.
Lesen Sie hier:
http://www.chinahirn.de/2020/12/28/chinahirnfragt-rainer-burkardt-anwalt/