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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Entwürfe für PDPA-Leitlinien in Thailand zu den Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten bei Marketing und Direktmarketing

Veröffentlicht am 31.07.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
 
sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Das thailändische Amt des Ausschusses für den Schutz personenbezogener Daten hat am 7. Juli 2026 eine öffentliche Konsultation zu einer Reihe von Leitlinienentwürfen eröffnet. Zwei dieser Entwürfe verdienen die besondere Aufmerksamkeit aller, die im Land personenbezogene Daten verarbeiten: Ein Entwurf betrifft die Auswahl einer Rechtsgrundlage gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten B.E. 2562 (2019) und der zweite Entwurf betrifft das Marketing und Direktmarketing. Keiner der beiden Entwürfe ist bislang rechtsverbindlich. Beide sind jedoch ein recht deutliches Signal dafür, worauf sich der Fokus der Aufsichtsbehörden zukünftig richten wird.

1. Der fünfstufige Prozess zur Auswahl einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten bei Marketing und Direktmarketing in Thailand

Der erste Entwurf entwickelt eine systematische Vorgehensmethode:
(i) Identifizierung der jeweiligen Daten-Verarbeitungsaktivität,
(ii) Ermittlung, welche Rechtsgrundlage tatsächlich passt,
(iii) Prüfung, ob die Daten für diesen Zweck tatsächlich erforderlich sind,
(iv) Durchführung einer Abwägung der berechtigten Interessen, sofern berechtigte Interessen herangezogen werden, und
(v) die Erläuterung des Ergebnisses in einer Datenschutzerklärung.

Zu jeder der in § 24 des Entwurfs genannten Rechtsgrundlagen gibt es eine ausführliche Erläuterung, die vertragliche Notwendigkeit, gesetzliche Verpflichtung, öffentliche Aufgabe, lebenswichtige Interessen, Forschung und Statistik, Archivierung, berechtigte Interessen sowie Einwilligung abdeckt, neben den enger gefassten Gründen, die gemäß § 26 des Entwurfs für sensible Daten gelten.

2. Auswahl der Rechtsgrundlage, die den tatsächlichen Zweck der Verarbeitung widerspiegelt

Das den Leitlinien zugrunde liegende Prinzip lautet, dass die Rechtsgrundlage mit dem übereinstimmen muss, was die Organisation tatsächlich tut. Viele Unternehmen haben standardmäßig für alles eine Einwilligung eingeholt, in der Annahme, dass die Einwilligung die am besten zu rechtfertigende Option sei. Der Entwurf widerspricht dem eindeutig. Eine Einwilligung, die eingeholt wird, obwohl offensichtlich eine andere Rechtsgrundlage gilt, stellt keinen zusätzlichen Schutz dar; sie beschreibt die Verarbeitung falsch und räumt den betroffenen Personen ein Widerrufsrecht ein, dem der Verantwortliche möglicherweise nicht nachkommen kann, ohne die Dienstleistung einzustellen.

Daraus ergeben sich zwei Anforderungen an die Dokumentation. Die Berufung auf berechtigte Interessen sollte vor Beginn der Verarbeitung geprüft und dokumentiert werden, nicht erst im Nachhinein rekonstruiert werden. Verarbeitungen mit höherem Risiko, insbesondere bei sensiblen Daten, können eine umfassende Folgenabschätzung und zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern.

3. Trennung der Einwilligung zum Marketing von der Kern-Dienstleistungsbeziehung

Der Entwurf zur Marketing Leitlinie umfasst Direktmarketing, digitale Kampagnen, Profiling und KI-gesteuertes Targeting. Die Einwilligung zum Marketing sollte von der Kern-Dienstleistungsbeziehung getrennt sein und nicht in die Nutzungsbedingungen integriert werden. Vorab angekreuzte Kästchen, gebündelte Einwilligungen, die mehrere nicht miteinander in Zusammenhang stehende Zwecke abdecken, sowie Interface-Gestaltungen, die Nutzer zur Zustimmung lenken, werden jeweils als Gründe angesehen, die die Einwilligung ungültig machen können. Eine Person, die Marketing ablehnt, sollte das Produkt dennoch erhalten, es sei denn, das Marketing ist für dessen Bereitstellung tatsächlich unverzichtbar.

4. Profiling, KI-gesteuertes Marketing und von Dritten bezogene Daten

Widerrufs- und Widerspruchsmechanismen müssen in der Praxis funktionieren und dürfen nicht nur auf dem Papier existieren. Der Entwurf befasst sich auch mit Daten, die von verbundenen Unternehmen, Geschäftspartnern und Datenbrokern bezogen werden. Verantwortliche, die auf solche Quellen zurückgreifen, sollten sich vergewissern, dass die Daten rechtmäßig erhoben wurden und dass die betroffenen Personen darüber informiert wurden, dass sie weitergegeben werden könnten. Profiling und KI-gestütztes Targeting erfordern ein zusätzliches Maß an Transparenz und Schutzmaßnahmen, die dem damit verbundenen Risiko angemessen sind.

5. Maßnahmen, die vor der Fertigstellung der Leitlinien zu ergreifen sind

Verarbeitungsvorgänge sollten den angegebenen Rechtsgrundlagen gegenübergestellt werden, wobei besonders diejenigen zu beachten sind, die reflexartig als Einwilligung bezeichnet werden. Bewertungen des berechtigten Interesses sollten schriftlich festgehalten oder aktualisiert werden, und die Einholung von Einwilligungen sollte über alle Kanäle hinweg überprüft werden, einschließlich Formularen, Anwendungen und Landingpages von Drittanbietern. Bei Daten, die von Partnern und Datenbrokern gekauft oder erhalten wurden, ist Sorgfalt geboten, und Profiling sowie KI-gestütztes Targeting sollten auf erhöhte Risiken hin bewertet und die Schlussfolgerungen dokumentiert werden. Datenschutzerklärungen, Verzeichnisse der Verarbeitungsvorgänge, Bewertungen berechtigter Interessen, Folgenabschätzungen und Einwilligungsprotokolle sollten anschließend aufeinander abgestimmt werden.

Leitlinien dieser Art werden zwischen Entwurf und endgültiger Fassung selten weniger streng. Unternehmen in Thailand, die die Konsultationsphase als Vorbereitungszeit nutzen, werden in einer deutlich besseren Position sein als diejenigen, die erst auf den fertig ausformulierten und verabschiedeten Text warten.

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick vermitteln und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an das Team von Respondek & Fan zu wenden.

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