Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt

Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht

Entwurf zur Änderung der Einwanderungsbestimmungen in Südafrika

27.02.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za


Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Einwanderungsbestimmungsgesetzes in Südafrika soll die Möglichkeiten der Mobilität von Arbeitnehmern erweitern, die in Südafrika grenzüberschreitend für Arbeitgeber außerhalb Südafrikas tätig sein wollen.

Am 8. Februar 2024 hat das südafrikanische Innenministerium (Department of Home Affairs) den Entwurf der zweiten Änderung der Einwanderungsregularien bekannt geben. Die Verordnungsentwürfe befassen sich mit der wichtigen Visumkategorie, dem „Digital Nomad Visa“ (Visum für Digitalnomaden).

Die neue Visumsverordnung soll dafür sorgen, dass Fachkräfte aus anderen Ländern nach Südafrika angeworben werden, dass das Unternehmertum in Südafrika gefördert wird, und dass Arbeitnehmer Ihre Auslandsarbeit von Südafrika aus verrichten können.

Damit soll es für sog. „Digitalnomaden“, die praktisch von jedem Ort der Welt aus arbeiten können, einfacher werden, einen Aufenthalt mit Arbeitsgenehmigung für Südafrika zu erhalten. Mit diesem Besucher-Visum können die „Digitalnomaden“ in Südafrika arbeiten und gleichzeitig weiterhin bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sein.

Der Verordnungsentwurf (Reg 11(4)(b)) eröffnet ausländischen Arbeitnehmern in Südafrika die Möglichkeiten, mit einem Visum für einen Zeitraum von sechs Monaten für ausländische Unternehmen zu arbeiten, ohne sich bei der südafrikanischen Steuerbehörde (SARS) anmelden zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von einem Jahr mehr als 1 Mio. südafrikanische Rand (ZAR) verdient. Wird einem ausländischen Arbeitnehmer ein Visum ausgestellt, das länger als sechs Monate gültig ist (maximal bis 12 Monaten), muss er sich bei der Finanzbehörde (SARS) registrieren lassen.

Kritisiert wird der neue Entwurf vor allem wegen der langen Umsetzungsdauer des lang erwarteten „Digital Nomad Visa“. Die Bürger Südafrikas haben bis zum 29. März 2024 Zeit, um ihre Stellungnahme zu den Entwürfen einzureichen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362