Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen in Thailand zum 1. Januar 2026
Veröffentlicht am 10.01.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong
Am 12. Dezember 2025 hat das thailändische Arbeitsministerium eine Ministerialverordnung zur Änderung der Mindest- und Höchstlöhne erlassen, die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 legt die Verordnung einen pauschalen Mindestgrundlohn von 1.650 THB (=ca. 46 EUR) pro Monat fest und führt eine schrittweise Erhöhung des Höchstgrundlohns über die nächsten sechs Jahre ein, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
- Phase 1: 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2028 – Die Höchstlohngrenze wird in Thailand auf 17.500 THB pro Monat angehoben, wodurch der maximale Sozialversicherungsbeitrag auf 875 THB pro Monat festgelegt wird. Dies entspricht einer Erhöhung der Beitragsobergrenze um 17 % und bietet Arbeitnehmern, die oberhalb der bisherigen Schwelle verdienen, einen besseren Versicherungsschutz.
- Phase 2: 1. Januar 2029 – 31. Dezember 2031 – Die maximale Lohnobergrenze wird auf 20.000 THB pro Monat angehoben, wobei die Beiträge auf 1.000 THB pro Monat begrenzt sind. Diese Anpassung stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin mit dem Lohnwachstum und der Inflation in Thailand Schritt halten.
- Phase 3: ab Januar 2032 – Die maximale Lohnobergrenze wird 23.000 THB pro Monat erreichen, wobei der maximale Beitrag 1.150 THB pro Monat beträgt. Dies entspricht einer Erhöhung um 53 % gegenüber dem aktuellen Niveau und erweitert den Umfang des Sozialversicherungsschutzes erheblich.
1. Auswirkungen auf die Sozialversicherungsleistungen in Thailand
Die jüngsten Anpassungen der Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage führen nicht nur zu einer Erhöhung der monatlichen Beiträge, sondern auch zu einer Erhöhung der maximalen Leistungen für versicherte Arbeitnehmer. Die Verbesserungen werden in drei Phasen über die nächsten sechs Jahre umgesetzt, wie unten im Einzelnen dargestellt.
Phase 1: 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2028
In der ersten Phase werden die thailändischen Sozialversicherungsleistungen in allen Kategorien erhöht:
- Entschädigung bei Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit: Die monatlichen Leistungen steigen auf 8.750 THB pro Monat.
- Mutterschaftsgeld: Die Leistungen bei Geburt steigen auf 26.250 THB pro Fall.
- Sterbegeld: Die einmalige Sterbegeldleistung wird auf 105.000 THB erhöht.
- Rentenleistungen: Arbeitnehmer, die 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten 3.500 THB pro Monat, und diejenigen mit 25 Beitragsjahren erhalten 6.125 THB pro Monat.
Phase 2: 1. Januar 2029 – 31. Dezember 2031
In der zweiten Phase werden die Leistungen der thailändischen Sozialversicherungen weiter verbessert, um mit dem Lohnwachstum und der Inflation Schritt zu halten:
- Entschädigung bei Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit: Die monatlichen Leistungen werden auf 10.000 THB pro Monat erhöht.
- Mutterschaftsgeld: Die Leistungen bei Geburt steigen auf 30.000 THB pro Fall.
- Sterbegeld: Das Sterbegeld wird auf 120.000 THB erhöht.
- Rentenleistungen: Arbeitnehmer, die 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten 4.000 THB pro Monat, und diejenigen mit 25 Beitragsjahren erhalten 7.000 THB pro Monat.
Phase 3: Ab dem 1. Januar 2032
In der letzten Phase werden die höchsten Leistungsniveaus im Rahmen der neuen Regelung festgelegt:
- Entschädigung bei Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit: Die monatlichen Leistungen werden auf 11.500 THB pro Monat erhöht.
- Mutterschaftsgeld: Die Geburtsbeihilfe wird auf 34.500 THB pro Fall erhöht.
- Sterbegeld: Das Sterbegeld in Form einer Pauschale wird 138.000 THB betragen.
- Rentenleistungen: Arbeitnehmer, die 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten 4.600 THB pro Monat, und diejenigen mit 25 Beitragsjahren erhalten 8.050 THB pro Monat.
2. Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Thailand
- Für Arbeitgeber: Die schrittweise Anhebung der Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrundlage sorgt für klare Sichtbarkeit der steigenden Arbeitskosten und lässt ausreichend Zeit, um die Lohnbuchhaltungssysteme und Budgets entsprechend anzupassen. Personal- und Lohnbuchhaltungsteams sollten sicherstellen, dass die Beitragseinstellungen zu Beginn jeder Phase aktualisiert werden, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung drohen Arbeitgebern Strafen gemäß dem thailändischen Sozialversicherungsgesetz B.E. 2533 (1990).
- Für Arbeitnehmer: Die Beiträge werden schrittweise erhöht, aber auch die Leistungen und der Versicherungsschutz werden verbessert. Die höheren Lohnobergrenzen kommen insbesondere Arbeitnehmern in Thailand zugute, die über der bisherigen Schwelle von 15.000 THB verdienen, da sie im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Tod oder Ruhestand eine umfangreichere Unterstützung erhalten.
Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
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